Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 28 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Der Schütze wird angewiesen, einen weiteren Wettkampfschuss auf seine Scheibe abzugeben. Wenn Wert und Lage dieses Schusses am Monitor angeschrieben und dargestellt werden, wird der Schütze angewiesen, den Wettkampf fortzusetzen. Wert und Lage dieses Extraschusses müssen auf dem Standprotokoll vermerkt und der Schießleitung sowie dem Kampfgericht mit der Uhrzeit und der Schussnummer (unter Berücksichtigung dieses Extraschusses) schriftlich mitgeteilt werden. Wenn alle Schüsse richtig registriert sind – sowohl der reklamierte Schuss als auch der unmittelbar abgegebene Extraschuss –, ist der zuletzt im Wettkampf abgegebene Schuss zu streichen. Wenn der reklamierte Schuss weder im Computerspeicher noch auf dem Kontrollmedium außerhalb des Zielbildes oder woanders gefunden wurde, sind nur alle korrekt registrierten Schüsse (einschließlich des Extraschusses) im Ergebnis des Schützen zu berücksichtigen. Wenn der angeordnete Extraschuss nicht angeschrieben oder dargestellt wird und der Defekt des Wertungssystems nicht innerhalb von fünf Minuten repariert werden kann, wird dem Schützen ein Ersatzstand zugewiesen. Der Schütze darf bei Beginn seiner um fünf Minuten verlängerten Restwettkampfzeit vor dem Beginn der Wertungsschüsse eine unbegrenzte Zahl von Probeschüssen abgeben. Danach hat er die restlichen Wettkampfschüsse einschließlich der vorherigen zwei Extraschüsse abzugeben. Als Ergebnis sind bei ihm die auf den Monitoren der ersten und der zweiten Scheibenanlage angezeigten Wettkampfschüsse zu werten. Falls die beiden Extraschüsse später im Computerprotokoll (nicht auf dem Druckerstreifen) der ersten Scheibenanlage gefunden werden, sind diese zu annullieren. 0.8.5.2 Proteste (mündlich) gegen die Wertung (gilt nicht für Sommerbiathlon + Bogen) Ist ein Schütze mit der Wertung eines Schusses/von Schüssen nicht einverstanden, kann er nur vor der Abgabe des nächsten Schusses (außer bei einer Fehlfunktion des Papier- oder Gummibandes – Regel 0.8.5.4) oder beim letzten Wertungsschuss innerhalb von drei Minuten protestieren. Kann dem Protest bezüglich einer Schusswertung nicht stattgegeben werden, erfolgt ein Abzug von 2 Ringen. Zusätzlich ist für jeden abgelehnten Protest eine vom Veranstalter festgesetzte Protestgebühr zu entrichten. Dies gilt nicht, wenn sich der Protest gegen eine Nullwertung oder eine Nichtregistrierung richtet. Erfolgt ein Protest gegen eine Schusswertung, ist der Schütze aufzufordern, am Ende des Wettkampfes einen Extraschuss abzugeben. Wird dem Protest stattgegeben und kann der Wert des reklamierten Schusses nicht festgestellt werden, so ist dieser Extraschuss in die Wertung aufzunehmen.
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