Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 Regeln für das Bogenlaufen Teil 13; Seite 5 13 13.1.2.1.2.4 Auszugskontrolle Hilfsmittel zur Auszugskontrolle sind nicht zulässig. Die Position der Finger an der Sehne und im Gesicht darf verändert werden. 13.1.2.1.2.5 Visier Ein Visier zum Zielen ist nicht zulässig. 13.1.2.1.2.6 Fingerschutz / Ablasshilfe Gestattet ist Fingerschutz in Form von Fingerlingen, Handschuhen, Tab (weiche Lederläppchen) oder Klebeband (Pflaster) zum Ziehen, Halten und Lösen der Sehne, vorausgesetzt, sie sind geschmeidig und haben keine Hilfsmittel zum Ziehen, Halten und Lösen der Sehne. Die Nähte müssen einheitlich in Bezug auf Farbe und Größe sein. Markierungen oder Linien können direkt auf dem Tab hinzugefügt werden oder sich auf einem Klebestreifen befinden, der auf dem Tab angebracht ist. Diese Markierungen müssen in Bezug auf Größe, Form und Farbe einheitlich sein. Zusätzliche Informationen oder Markierungen sind nicht zulässig. Eine Ablasshilfe ist nicht zulässig. Ein Fingertrenner darf verwendet werden, um das Einklemmen des Pfeils zu verhindern. Eine Ankerplatte oder eine ähnliche Vorkehrung, die am Fingerschutz (Tab) befestigt ist und zum Ankern dient, ist zulässig. An der Bogenhand ist ein normaler Handschuh (mit oder ohne Finger) oder Ähnliches gestattet, dieser darf jedoch nicht fest mit dem Bogengriff verbunden sein. 13.1.2.1.2.7 Stabilisatoren und Schwingungsdämpfer Stabilisatoren sind nicht zulässig. Eingebaute Schwingungsdämpfer sind zulässig, vorausgesetzt, sie verfügen nicht über Stabilisatoren. Zusätzliche Gewichte dürfen am unteren Teil des Mittelstücks angebracht werden. Alle Gewichte ungeachtet der Form müssen direkt, ohne Zwischenstück, Verlängerung, gewinkeltem Adapter oder Stoßdämpfer am Mittelstück befestigt werden. 13.1.2.1.2.8 Pfeile Pfeile jeder Art dürfen verwendet werden, vorausgesetzt, sie fallen unter das anerkannte Prinzip und die Bedeutung des Wortes „Pfeil“ bei Scheibenwettkämpfen und sie richten keinen unnötigen Schaden an den Scheibenauflagen und Scheiben an. Ein Pfeil besteht aus einem Schaft mit Spitze, Nocke, Befiederung und eventueller Bemalung. Der maximale Durchmesser eines Pfeilschafts beträgt 9,3 mm. Pfeilumwicklungen („Wraps“) unterliegen dieser Einschränkung nicht, dürfen jedoch nicht länger als 22 cm sein, gemessen vom tiefsten Punkt der Nocke bis zum Ende der Pfeilumwicklung; der Durchmesser der dazugehörigen Pfeilspitze darf maximale 9,4 mm betragen. Die Pfeile eines Athleten müssen auf dem Schaft seinen Namen oder seine Initialen tragen. Alle verwendeten Pfeile müssen identisch sein, d.h. sie müssen in Länge, Befiederung, Nocken, Spitzen und Bemalung übereinstimmen. Tracer Nocks (elektrisch/elektronisch beleuchtete Nocken) sind nicht erlaubt.
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