Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 18 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Kimme/Balkenkorn-Visierung zugelassen. (Es gibt eine K98k-Variante „Kar. 1937“, die mit dieser Visierung für Portugal gebaut wurde.) Disziplin = neu ab 2015: DSB-Regel „1.58 G“ Ordonnanzgewehr mit „geschlossener Visierung“ Erläuterung zum Thema: Visierung Visierung: originalgetreue Lochkimme (fest oder verstellbar) / Korn - Visierung entsprechend dem jeweiligen Waffenmodell. Zusätzliche Einsätze oder Veränderungen sind nicht erlaubt. (s. Anlagen 2a – 2f) --- Abweichend hiervon sind – wie seit Jahren bereits – für die „Schweden-Mauser-Modelle m/96, m/38, m/41 und m/41B aber die Diopter (Modelle Pramm und Söderin) zugelassen, wie sie in der schwedischen Heimwehr verwendet wurden. Korn: Das Original-Korn muss auf der Waffe verbleiben und ist weiterhin Teil der Visiereinrichtung. Korntunnel, welche das Originalkorn umschließen, sind erlaubt. Nicht zugelassen sind Zielfernrohre, sonstige optische Visiere sowie Matchdiopter und Diopter mit… - Lochscheiben mit unterschiedlich großen Durchblicköffnungen, *) - der Möglichkeit, die Größe der Durchblicköffnung mittels Irisblende oder sonstigen technischen Möglichkeiten zu verändern, --- Optische Einsätze sowie jede Art von Filtern sind in keinem Teil der Visiereinrichtung erlaubt. *) Ausnahme hiervon sind die Modelle „FR 7“ und „FR 8“ der spanischen paramilitärischen Guardia Civil, welche Spanien in den 1950er- und 1960- Jahren aus alten Mauser-Repetierern baute. Diese Modelle sind i. d. R. mit „Lochscheibendioptern“ ausgestattet. FR 7 und FR 8 sind DSB-zugelassen, wenn die standardmäßige „Mündungsvorrichtung“ entfernt wird.

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