Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 15 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Technische Kommission Die Firma VarioLens – Fritz Niemann – hat am 30.11.2006 die Zulassung für das Modell 1 erhalten. In der Zwischenzeit wurde das Produkt weiterentwickelt. Nachdem sich in den Grundsätzen keine Veränderung ergeben hat (geändert wurde nur das Aussehen und das Gewicht) bleibt für das Modell 2 die Zulassung erhalten. Ferner darf das das Produkt „VarioLens“ ab der Seniorenklasse B in den Wettbewerben nach Teil 9 der Sportordnung auch am Gewehr angebracht werden. Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Stell. Bundessportleiter Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: furnier@schuetzenbund.de Datum: 06.08.2015 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Aktenzeichen: 3/2011 Ablage: Sportordnung Betrifft: Zulassung VarioLens Modell 2 Zulassung für den Sportbetrieb des DSB

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