Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 14 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Technische Kommission Beim Schießen macht sich eine vorhandene Fehlsichtigkeit des Schützen dadurch bemerkbar, dass das anvisierte Bild unscharf ist. Bestmögliches Sehen, welches beim Schießen nötig ist, wird nur erreicht, wenn sowohl der sphärische Fehler (Nah- oder Fernsichtigkeit) als auch der zylindrische Fehler (Astigmatismus) des Auges korrigiert wird. Abhilfe schaffte bisher nur die Verwendung einer Brille, bevorzugt eine Schießbrille, welche den bestehenden Sehfehler des Auges ausgleicht. Zylinderlinsensysteme, die von der Industrie angeboten werden ermöglichen ähnlich der Brille den Ausgleich des Sehfehlers. Bei diesen Systemen kann der Schütze sowohl kleine, als auch große Schwankungen der Sehfähigkeit aufgrund von Tagesform oder Lichtverhältnissen, aber auch aufgrund von Blutdruck-Blutzuckerschwankungen oder stressbedingten Einflüssen sofort durch Nachjustierung ausgleichen. Nach Feststellung der TK des DSB handelt es sich hierbei nicht um ein Linsensystem im herkömmlichen Sinn und kann von allen SchützenInnen ohne Rücksicht auf das Alter eingesetzt werden. Zu beachten Sie, dass diese Astigmatismusausgleiche oft mit Vergrößerungen (Adlerauge) kombiniert werden. Hierbei sind dann die Altersklassenregelungen zu beachten. Beispiel: Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Stell. Bundessportleiter Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: furnier@schuetzenbund.de Datum: 06.08.2015 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Aktenzeichen: 2/2011 Ablage: Sportordnung Betrifft: Astigmatismusausgleich Astigmatismusausgleich zugelassen für alle Klassen Astigmatismusausgleich in Verbindung mit Vergrößerungen Altersklassenregelung ist zu beachten

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