Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 11 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Technische Kommission - Sportschießen Wie bereits in der TK Mitteilung 1-2013 veröffentlicht, ist das Feinwerkbaugewehr (siehe Abbildung) zulässig. Daraus ist nun die Frage entstanden, ob Umbauten an vorhanden Waffen durch Anbringung eines s.g. Koffergriffes zulässig sind. Die Umbauten sind für Wettbewerbe im Teil 9 zulässig, sofern Anbauten nicht das Maß 120 mm der Vorderschafthöhe überschreiten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Gewehrtabelle im Teil 1, sofern nicht Ausnahmen im Teil 9 geregelt sind, auch für die Wettbewerbe im Teil 9 gültig ist. Auflagekeile, die als Zubehör unter den Waffen angebracht sind müssen in Ihren Abmaßen dem Vorderschaft folgen. Keile, die schwenkbar angebracht werden dürfen die Breite des Vorderschaftes (60mm) im ausgeschwenkten Zustand nicht überschreiten. Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Vizepräsident Sport Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: g.furnier@dsb.de Datum: 06.03.2019 4-2019 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Ersetzt 3-2014 Aktenzeichen: 4-2019 Ablage: Sportordnung Betrifft: Schaftformen bei Auflagegewehren Max. 120 mm Technische Kommission - Sportschießen Wie bereits in der TK Mitteilung 1-2013 veröffentlicht, ist das Feinwerkbaugewehr (siehe Abbildung) zulässig. Daraus ist nun die Frage entstanden, ob Umbauten an vorhanden Waffen durch Anbringung eines s.g. Koffergriffes zulässig sind. Die Umbauten sind für Wettbewerbe im Teil 9 zulässig, sofern Anbauten nicht das Maß 120 mm der Vorderschafthöhe überschreiten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Gewehrtabelle im Teil 1, sofern nicht Ausnahmen i Teil 9 geregelt sind, auch für die Wettbewerbe im eil 9 gültig ist. Auflagekeile, die als Zubehör unter den Waffen angebracht sind müssen in Ihren Abmaßen dem Vorderschaft f l en. Keile, die schwenkbar angebracht werd n dürfen die Br ite des Vorderschaftes (60mm) i ausgeschwenkten Zustand nicht rschreiten. Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Vizepräsident Sport Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: g.furnier@dsb.de Datum: 6.03.2019 4-2019 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Ersetzt 3-2014 Aktenzeichen: 4-2019 Ablage: Sportordnung Betrifft: Schaftformen bei Auflagegewehren Max. 120 mm Technische Kommission - Sportschießen Wie bereits in der TK Mitteilung 1-2013 veröffentlicht, ist das Feinwerkbaugewehr (siehe Abbildung) zulässig. Daraus ist nun die Frage entstanden, ob Umbauten an vorhanden Waffen durch Anbringung eines s.g. Koffergriffes zulässig sind. Die Umbauten sind für W ttbewerb im Teil 9 zulässig, sofern Anbauten nicht s Maß 120 mm der Vord rschafthöhe überschreiten. Im Übrige ist darauf hinzuweisen, dass die Gewehrtabelle im Teil 1, sofern nicht A snahmen im Teil 9 geregelt sind, auch für die Wettbewerbe im Teil 9 gültig ist. Auflagekeile, die al Zubehör unter den Waffen angebracht sind müss n in Ihren Abmaßen dem Vorderschaft folgen. Keile, d e schwenkbar ang b acht werden dürfen die Breite des Vorderschaftes (60mm) im ausgesc wenkt n Zustand nicht überschreiten. Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. erhard Furnier Vi präsident Sport Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mai : g.furnier@dsb.de Datum: 06.03.2019 4-2019 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Ersetzt 3-2014 Aktenzeichen: 4-2019 Ablage: Sportordnung Betrifft: Schaftformen bei Auflagegewehren Max. 120 mm

RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=