Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 10 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Technische Kommission Auf Grund vermehrter Rückfragen über die Zulässigkeit des Haltens der Waffe bei den Auflagewettbewerben nach dem Regelteil 9 der Sportordnung erfolgt diese Klarstellung. Die Sportordnung Teil 9 regelt den Anschlag in diesem Punkt wie folgt: Anschlag allgemein Alle Regeln die für Rechtsschützen ausgelegt sind, gelten sinngemäß auch für die Links-schützen.  Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein.  Die Hand des Schützen darf die Auflage in Richtung Gewehrmündung nicht umgreifen.  Die nicht abziehende Hand muss das Gewehr, von oben, auf dem Fernrohr, auf dem Lauf, von unten oder seitlich vor der Abzugseinrichtung in Richtung Laufmündung halten. Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Stell. Bundessportleiter Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: furnier@schuetzenbund.de Datum: 06.08.2015 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Aktenzeichen: 1/2013 Ablage: Sportordnung Betrifft: Anschlagsform bei Wettbewerben im Auflageschießen – hier Luftgewehr Feinwerkbau 800 Auflage Zulässige Handhabung Abstand zwischen Abzug und Haltehand ist einzuhalten

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