Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 9 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Technische Kommission Lt. Regel 2.10 ist nur eine offene Visierung erlaubt. Optische, spiegel-, laserstrahl-, fernrohrartige sowie elektronische Hilfen etc. sind verboten. Jegliche Arten von Zielgeräten, die in der Lage sind, den Abzug auszulösen, sind verboten. Visierschutz an Kimme und Korn ist nicht erlaubt. Das auf dem Bild gezeigte Visier mit diesen "Leuchtstäbchen" ist eine optische Hilfe und damit nicht zulässig. Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Vizepräsident Sport Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: g.furnier@dsb.de Datum: 06.08.2015 4-2014 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Aktenzeichen: 4/2014 Ablage: Sportordnung Betrifft: Visier für Pistolen

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