Sportordnung des DSB

Technische Kommission Teil 14; Seite 8 14 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 Technische Kommission Sportordnung Pkt. 0.7.4) EU-Bürger: EU-Ausländer, müssen erklären, dass Sie an den Meisterschaften Ihres Heimatlandes nicht teilnehmen. Erklärung: Unter den Meisterschaften Ihres Heimatlandes werden die obersten Meisterschaften (z.B. Staatsmeisterschaften /Nationalmeisterschaften) in der Disziplin, an denen Sie im DSB teilnehmen möchten, verstanden. Beispiel: Staatsmeisterschaft des Italienischen Verbandes im Luftgewehr stehend freihändig Meisterschaften unterhalb der o.g. Meisterschaften sowie die Teilnahme an Ligawettkämpfen im Heimatland werden nicht gewertet. Die anderen Regelungen der Sportordnung bleiben durch diesen Hinweis unberührt. Anwendung: Die betr. Sportler erklären mit dem Vordruck „ Verpflichtungserklärung für EU-Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit) die Anerkennung dieser Regel. Die LV bestätigen den Eingang des Schreibens und senden eine unterschriebene und gestempelte Kopie an den Sportler zurück. Das Original verbleibt beim LV und ist bei Bedarf beim DSB vorzulegen. Wir bitten um Beachtung der Hinweise Gez. Gerhard Furnier Vizepräsident Sport Empfänger: Landesverbände des DSB Stelle: Tech. Kommission Bearbeiter: Furnier Gerhard Mail: g.furnier@dsb.de Datum: 06.08.2015 3-2013 Geschäftszeichen: Sport - TK Verteiler (Zusatz oder Einschränkungen zu Empfängern lt. Sammelanschrift) Die Anweisung 1- 2010 wird mit dieser Anweisung ersetzt. Aktenzeichen: 10/2013 Ablage: EU-Bürger Betrifft: Startrecht für EU-Ausländer in Wettbewerben des DSB und seiner Untergliederungen

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