Sportordnung des DSB

Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 25 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2025 Ausnahmen bei Gau-/Kreis- und Bezirksmeisterschaften sind von Fall zu Fall beim Landesverband zu beantragen. Eine Aufteilung einer Meisterschaft auf verschiedene Schießanlagen soll nur nach Wettkampfklassen erfolgen. Die Verteilung der Stände und Startzeiten regelt der Veranstalter und im Bedarfsfall die Schießleitung vor Ort. Um längere Wartezeiten zu vermeiden und den Schützen Gelegenheit zur Vorbereitung zu geben, müssen die Startzeiten den teilnehmenden Vereinen schriftlich (nicht elektronisch) mitgeteilt werden. Mannschaftswettbewerbe sind nach Möglichkeit geschlossen durchzuführen. Durch die Standverteilung soll eine Gleichstellung der Mannschaften erreicht werden. Nach Möglichkeit sind nur gleichartig anschlagende Schützen zur selben Zeit zum Schießen einzuteilen. 0.7.6 Terminplanung und Ausschreibungen Um Terminüberschneidungen zu vermeiden, ist eine Zeitübersicht zu erstellen, die sich nach den Rahmenterminplänen des DSB, des Landesverbandes, des Bezirks und des Gaus/Kreises richtet. Der Inhalt der Ausschreibung zur Deutschen Meisterschaft wird vom Sportausschuss als Rahmenplan festgelegt. Die Ausschreibung zur Deutschen Meisterschaft wird den Landesverbänden schriftlich mitgeteilt und in der Deutschen Schützenzeitung veröffentlicht. Der Meldeschluss zu den Meisterschaften ist so zu legen, dass eine sorgfältige Einteilung der Schützen möglich ist und den teilnehmenden Vereinen die Startbenachrichtigung ohne Zeitdruck übermittelt werden kann. Es bleibt den Landesverbänden überlassen, die Termine für die vorgeschalteten Meisterschaften festzulegen. 0.7.6.1 Ausschreibung Für jeden Wettkampf und jede Meisterschaft muss eine Ausschreibung erstellt werden. Die Rahmenausschreibungen der vorgeschalteten Sportstelle sind zu beachten. Eine Ausschreibung soll enthalten: 1. Name und Anschrift der ausschreibenden Sportstelle, 2. genaue Bezeichnung des Bereichs, an den sich die Ausschreibung wendet, 3. Zeit und Ort des Wettkampfes, 4. Aufstellung der Wettbewerbe, Schusszahlen, Schusszahl je Scheibe, Schießzeit, Anschlagarten, Scheiben, Klasseneinteilung, 5. Höhe des Startgeldes, der Einspruchsgebühr und der Ummeldegebühr, 6. Zeitpunkt des Meldeschlusses, 7. Auszeichnung und Ehrung der Mannschafts- und Einzelsieger, 8. Vorbehalts- und Änderungsklauseln. 9. Soweit die Ausschreibung keine besonderen Regelungen trifft, gelten die Vorschriften der jeweils gültigen Sportordnung. Der in der Ausschreibung genannte Meldetermin ist bindend.

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