Sportordnung des DSB

Regeln für das Para-Sportschießen Teil 10; Seite 12 10 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 10.8.5 Gewehrauflage (Pendelschnur) Die Pendelschnur darf höchstens 3 mm dick sein und muss von der Aufhängevorrichtung mindestens 80 cm herabhängen. Die Befestigungspunkte dürfen bei 80 cm Pendellänge höchstens 10 cm auseinander liegen. Die Pendelschnur muss senkrecht hängen. Die nichtabziehende Hand darf das Gewehr und das Auflagemittel nicht berühren. Sie darf keine Unterstützung der abziehenden Hand darstellen. 10.8.6 Sicherheitsablage bzw. Lade-, Ablagehilfe Sicherheit, speziell beim Laden und im Wettkampf hat größte Priorität. Eine Sicherheitsablage, welche die Waffe hält und zum sicheren Laden/Entladen für Hand/Arm amputierte oder einseitig gelähmte Sportler dient, muss die ganze Zeit auf dem Schießstand benutzt werden. Zum Einspannen der Waffe in die Sicherheitsablage, bzw. Lade-, Ablagehilfe darf die Hand von der Waffe genommen werden. Die Sicherheit ist dennoch gewahrt, solange der Lauf der Waffe in Richtung Geschossfang weist. Um die Funktionalität der Sicherheitsablage zu gewährleisten wird diese bei der Waffenkontrolle abgenommen. Die Sicherheitsablage muss vom Sportler gestellt werden. Einfaches Beispiel einer Sicherheitsablage – siehe Zeichnung am Ende von Teil 10. Messstab Gewicht Toleranz Durchmesser ca. (je nach spezifischem Gewicht) 1 250 g 0 g bis – 2 g 11 mm 2 720 g 0 g bis + 2 g 19 mm

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