Regeln für das Auflageschießen Teil 9; Seite 6 9 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 9.8 Pistole Bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen sowie den Optiken und Visieren für das Auflageschießen gilt Teil 2 der Sportordnung, Abweichungen sind in Teil 9 geregelt. 9.8.1 Anschlag Der Schießarm und das Handgelenk dürfen weder durch Hilfsmittel gehalten werden, noch gestützt und bandagiert sein. Mit der Waffe im Anschlag aufgelegt muss das Handgelenk frei beweglich sein. Die Verwendung eines Handschuhes ist erlaubt. 9.8.2 Laden Das Einführen des Geschosses / der Patrone und das Schließen des Verschlusses dürfen nur dann erfolgen, wenn die Waffe in Richtung des Kugelfanges zeigt. Die Waffe darf erst eingestochen werden, wenn der Lauf in Richtung Geschossfang zeigt. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Regel führt zu einer Disqualifikation. 9.8.3 Anschlag allgemein 1. Kein Körperteil darf die Auflage berühren. 2. Die Pistole darf nur aufgelegt, aber nicht seitlich an der Auflage angelehnt werden. 3. Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet. 4. Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein. 5. Die nicht abziehende Hand darf die Auflage/Waffe nicht umfassen. 6. Im 25 m Wettbewerb darf die Pistole vor dem Startkommando aufgelegt werden. 9.8.3.1 Sitzend aufgelegt Siehe 9.7.6.1 / 9.7.7 9.8.4 Störungen 25 m Störungen werden gemäß 2.7 (Störungen im Schießbetrieb bei 25 m Wettbewerben) und 2.8 (Meldung einer Störung) entsprechend dem Wettbewerb 25 m Standardpistole behandelt. D.h. die unterbrochene Serie wird nicht abgeklebt und wiederholt. Pro Scheibe werden die niedrigsten Schusswerte der zwei Serien gewertet. Im Wettkampfprogramm ist nur 1 Wiederholung zulässig. 9.8.5 Zusatzgewichte/Anbauteile an der Freien Pistole Zusatzgewichte /Anbauteile an der Freien Pistole n d ürfen nicht tiefer als die Unterkante des Griffstückes reichen n m üssen vor dem Abzugsbügel angebracht sein n d ürfen nicht breiter als die Griffbreite sein
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