Sportordnung des DSB

Regeln für das Para-Sportschießen Teil 10; Seite 11 10 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 5. Die Waffe darf nicht beide Seiten der Gewehrauflage gleichzeitig berühren (nicht eingezwängt sein). 6. Die Gewehrauflage (Waffenhalter) muss mind. 1 cm breiter sein, als die Breite des Gewehrschaftes. 7. Das Joch des Federbockes darf max. 30 mm breit sein. Abstand der Jochflanken innen 70 mm. 8. Der Stift und die Feder der Gewehrauflage müssen in senkrechter Position zur Vorderansicht und zur Rückansicht stehen. 9. Es ist erlaubt, zusätzliches Material auf der Gewehrauflage anzubringen, solange es dem Oberflächenmaterial von Schießhandschuhen entspricht und es im Rahmen der Abmessungen liegt. 10. Prüfung des Federbockes: Die zylindrischen Messstäbe haben eine Länge von 320 mm, eine kegelförmige Spitze von 60º und eine Aufnahme im Durchmesser von 10,8 mm und 26 mm Länge. Die vertikale Abweichung der Messstäbe (diese werden beim Messvorgang ausgewechselt) muss bei horizontaler Ausrichtung der Feder an den Spitzen mindestens 25 mm bzw. 35 mm betragen.

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