Regeln für das Auflageschießen Teil 9; Seite 5 9 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 9.7.5 Zubehör Schießkoffer und anderes großräumiges Zubehör darf während des Wettkampfes nicht auf dem Schießtisch abgelegt werden. Diese Gegenstände dürfen in keinem Fall den Durchgang hinter den Schützen behindern oder gar die Schützen am Nachbarstand stören. 9.7.6 Anschlag allgemein Alle Regeln die für Rechtsschützen ausgelegt sind gelten sinngemäß auch für die Linksschützen. 1. Kein Körperteil darf die Auflage berühren. 2. Das Gewehr darf nur aufgelegt, aber nicht seitlich an der Auflage angelehnt werden. 3. Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet. 4. Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein. 5. Die Hand des Schützen darf die Auflage in Richtung Gewehrmündung nicht umgreifen. 6. Die nicht abziehende Hand muss das Gewehr, von oben, auf dem Fernrohr, auf dem Lauf, von unten oder seitlich vor der Abzugseinrichtung in Richtung Laufmündung halten. 7. Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der Wange und dem neben der rechten Schulter liegenden Teil der Brust gehalten werden. 8. Das Gewehr darf außerhalb des Bereiches der rechten Schulter und des rechten Brustteils nicht zusätzlich durch die Jacke oder die Brust abgestützt werden. 9.7.6.1 Sitzend aufgelegt Teilnehmer ab Seniorenklasse III dürfen unter Zuhilfenahme eines Hockers (ohne Lehne) schießen. Das Anstemmen oder Einhaken eines Fußes oder beider Füße an der Schießbahnabgrenzung oder am Hocker ist nicht gestattet. Den Hocker hat der Schütze selbst zu stellen. Ein Stehstuhl- oder Stehhocker ist nicht zugelassen. Die Sitzhöhe des Hockers muss wie bei einem normalen Stuhl den Körpermaßen des Schützen, angepasst sein. Der Hocker muss mit mindestens 3 Füßen ausgestattet sein. Die Stabilität und Unfallsicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein. Hockermaße siehe Tabelle Teil 10. Die Stärke der Sitzpolster darf max. 10 mm im zusammengedrückten Zustand betragen. Die Sitzfläche muss waagerecht sein. Die Schuhsohlen müssen den Boden vollflächig berühren. 9.7.7 Para Sportschützen Para Sportschüzen dürfen entsprechend ihrer Altersklasse am Auflagenschießen teilnehmen und die im Hilfsmittelnachweis eingetragenen Hilfsmittel gemäß Regel Teil 10.8 verwenden. Schützen mit einem Eintrag G/aG im Schwerbehindertenausweis dürfen ohne Hilfsmittelausweis (Klassifizierung) mit einem Hocker ohne Lehne teilnehmen Die Hockerhöhe richtet sich nach der Tabelle im Teil 10. 9.7.8 Laden Das Einführen des Geschosses / der Patrone und das Schließen des Verschlusses dürfen nur dann erfolgen, wenn die Waffe in Richtung des Kugelfanges zeigt. Sollte ein Luftgewehr verwendet werden, das diesen Ladevorgang konstruktionsbedingt nicht zulässt (z. B. Seitenspanner), so darf auch eine andere sichere Ladeweise angewendet werden. Die jeweilige Schießleitung oder Aufsicht ist vor dem Schießen entsprechend zu informieren.
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