Sportordnung des DSB

Regeln für das Para-Sportschießen Teil 10; Seite 10 10 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 2. Der Schießtisch muss horizontal, oder im gleichen Winkel vom Mittelpunkt des Tisches gemessen, wie der Boden sein. (+/- 5° sind erlaubt) 3. Für das Gewehrschießen darf der Tisch bzw. das Brett mit einem zusammenpressbaren Material von max. 2 cm Dicke gepolstert sein. Anderes Material auf dem Tisch muss für beide Ellbogen gleichmäßig dick sein. 4. Es ist nicht erlaubt, in den Tisch oder das Brett bzw. in die Polsterung eine Mulde (Vertiefung) ein- zuarbeiten. 5. Ein Ausgleichsblock kann verwendet werden, sofern es aufgrund einer ungleichen Armlänge oder eines ähnlichen Problems notwendig sein sollte. Dies muss jedoch von der Klassifizierungskommission genehmigt und in der Klassifizierungskarte vermerkt sein. 6. Die maximale Aufsetzfläche zum Aufsetzen des Ellbogens in der Kniendposition beträgt 10 cm im Durchmesser. Falls ein größerer Tisch in der Kniendposition benutzt wird, muss ein abnehmbares Brett mit einem Durchmesser von 10 cm und einer Dicke von mindestens 20 mm am Tisch befestigt werden. 10.8.4 Auflagehilfen Gewehrauflage (Federständer) 1. Es ist eine Feder mit 35 mm oder 25 mm Beweglichkeitsminimum entsprechend der Klassifikation zugelassen. 2. Die Hilfsstütze, ist der obere Teil (80 mm Stift und Gewehrhalter. Das Gesamtgewicht muss weniger als 200 g betragen). 3. Die Feder und der untere Teil müssen von der Waffenkontrolle abgenommen sein. 4. Es ist erlaubt, den unteren Teil der Hilfsstütze zu kürzen. Die verbleibende Länge muss mind. 40 mm betragen, sodass es möglich ist, die Flexibilität der Hilfsstütze während der Ausrüstungskontrolle zu überprüfen.

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