Sportordnung des DSB

Regeln für das Para-Sportschießen Teil 10; Seite 7 10 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 10.7 Bekleidungsregeln Bei Schießjacke, -hose, -handschuh, -brille usw. gelten allgemein die Bestimmungen des DSB mit Ausnahme der folgenden Ergänzungen: 10.7.1 Schießjacke Bei der Schießjacke gelten allgemein die Bestimmungen des DSB mit folgenden Ausnahmen: Es darf nur eine Schießjacke für alle Anschlagsarten verwendet werden. Für alle Gewehrwettbewerbe einer Veranstaltung darf für jeden Sportler nur eine Schießjacke von der Ausrüstungskontrolle genehmigt werden. Bei sitzenden Wettkampfteilnehmern darf die maximale Länge der Schießjacke vorne nicht länger als bis zum Schoß und hinten bis zum Sitzkissen am Rücken sein. Die Länge der Jacke wird im Stehendanschlag gemessen. Für SH1A/AB1-, SH2A/AB2-Sportler ist es erlaubt, mit einer normalen den DSB-Regeln entsprechenden Schießjacke, von einem hohen Stuhl oder frei stehend zu schießen. Es ist nicht erlaubt, während des Wettkampfes auf der Schießjacke zu sitzen. 10.7.2 Schießhosen Bei der Schießhose gelten allgemein die Bestimmungen des DSB. Für sitzende Sportler sind Schießhosen verboten. Für SH1A/AB1A/SH2/AB2-Sportler, die von einem hohen Stuhl (über 45 cm) oder freistehend schießen, sind Schießhosen nach DSB-Regel erlaubt. Für SH1A/AB1/SH2/AB2-Sportler, die von einem normalen Stuhl (bis 45 cm) oder vom Rollstuhl aus schießen, sind Schießhosen verboten. Bei kleinwüchsigen Sportlern entscheidet der Klassifizierer über die Höhe des Schießstuhls (Standard- oder Hochstuhl). 10.7.3 Orthopädische Stiefel/Schuhe 1. Orthopädische Schuhe sind zugelassen. Diese Schuhe sind für jede Person individuell hergestellte medizinisch verordnete Schuhe, sie werden im alltäglichen Leben jeden Tag benutzt.

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