Sportordnung des DSB

Regeln für das Para-Sportschießen Teil 10; Seite 6 10 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 10.5.4 Stehend SH2/AB2 1. Im stehenden Anschlag darf die nichtabziehende Hand das Gewehr berühren oder auf dem Gewehr/ Schaft abgelegt werden. Die/Der Ellenbogen dürfen nicht auf dem Tisch abgestützt werden. Der Oberkörper darf den Tisch nicht berühren. Lässt die Behinderung nicht zu, dass die nicht abziehende Hand/ Arm an/auf dem Gewehr an- oder abgelegt werden, kann der Athlet diesen auf dem Tisch oder am Körper ablegen, vorausgesetzt, der Arm ist sichtbar entspannt und gibt keinen zusätzlichen Halt. 2. Amputierten Gewehrschützen der Klasse SH2 ist es nicht erlaubt, in der stehenden Position das Gewehr mit der Prothese zu stützen oder zu berühren. 3. Im stehenden Anschlag muss der Sportler zwischen den Schüssen das Gewehr deutlich sichtbar aus der Schulter nehmen. 10.5.5 Liegend SH2/AB2 1. Im liegenden Anschlag darf die nicht abziehende Hand auf dem Gewehr/Schaft abgelegt werden. Beide Ellenbogen dürfen, wenn die Behinderung es zulässt, auf dem Tisch/Brett aufgestützt werden und der Oberkörper darf den Tisch berühren. Lässt die Behinderung nicht zu, dass beide Ellenbogen auf dem Tisch ruhen, kann der Athlet seinen nicht benötigten Arm auf dem Tisch oder am Körper ablegen, vorausgesetzt, der Arm ist sichtbar entspannt und gibt keinen zusätzlichen Halt. Die Oberarme dürfen den Tisch nicht berühren. 2. Die Schlinge ist nicht erlaubt. 10.6 Anschlagsarten Pistole SH1/AB1 Es gelten die allgemeinen Regeln des DSB und des IPC Shooting zuzüglich einer zugelassenen Ladehilfe/ Sicherheitsablage (Regel 10.8.6). Beim Pistolen-Schießen darf die/der nichtschießende Hand/Arm den Schießstuhl nicht berühren.

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