Sportordnung des DSB

Regeln für das Para-Sportschießen Teil 10; Seite 5 10 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 6. Wird ein Ladehelfer benötigt, muss dies in der Klassifikation bestätigt sein. 7. Wird der Helfer/Betreuer nicht benötigt, muss er mind. einen Meter von der Feuerlinie zurücktreten. 8. Wenn der Sportler darum bittet und die Standaufsicht es genehmigt, kann es dem Trainer erlaubt werden, zu seinem Sportler zu gehen. 10.5 Anschlagsarten Gewehr 10.5.1 Liegend SH1/AB1 1. Bei den Luftgewehr Liegend Wettkämpfen dürfen sich die Wettkampfteilnehmer nicht hinlegen, sondern müssen einen Schießtisch und Schießstuhl verwenden. Für SH1 /AB1-Sportler ist ein Schießriemen nach Sp.O. Punkt 1.1.1 Abs. 5 + 6 erlaubt. 2. Beim Liegendanschlag müssen beide Ellbogen (nicht die Unterarme) auf dem Tisch/Brett aufgestützt werden. 3. Der Unterarm darf in dieser Stellung keinen Winkel unter 30° von der Horizontalen, gemessen von der Achse des Unterarms, einnehmen. 4. Die Brust und/oder der Leib dürfen auf dem Brett bzw. Tisch ruhen. 5. Die Seitenarme des Schießstuhles sind Teil des Schießtisches. 10.5.2 Stehend SH1/AB1 1. Beim stehend Schießen von einem Schießstuhl aus, muss das Gewehr ohne Hilfsmittel mit den Armen gehalten werden (laut DSB). 2. Kein Teil der Arme darf mit irgendeinem Teil des Schießstuhles in Berührung kommen. 3. Kein Teil des Ellbogens darf mit dem Oberschenkel (Schoß), dem Rad in Berührung kommen oder sich einen anderen Halt als in der Hüfte oder am Bauch verschaffen. Wenn die Konstruktion des Rollstuhles es nicht zulässt, die Seitenteile zu entfernen, dürfen diese nicht höher sein als der höchste Punkt des Rades. 4. Der Tischrand darf nicht als Stütze bzw. Halt benutzt werden. 5. Bei allen Stehendanschlägen müssen die Armstützen des Schießstuhles und Schießtisches entfernt werden. 10.5.3 Kniend SH1/AB1 1. Beim Kniendanschlag von einem Stuhl oder Hocker, muss der stützende Unterarm einen Winkel von mindestens 30° zur Horizontalen bilden. Nur die Spitze des Ellbogens darf durch den 10 cm Block unterstützt werden. 2. Die Armstützen, welche nicht zur Befestigung eines Tisches oder Brettes gebraucht werden, müssen entfernt werden. Wenn die Konstruktion des Rollstuhles es nicht zulässt, die Seitenteile zu entfernen, dürfen diese nicht höher sein als der höchste Punkt des Rades. 3. Beim Kniendanschlag von einem Schießstuhl mit einem Tisch, darf nur ein Ellbogen auf dem Schießtisch bzw. Brett ruhen und der Körper muss klar sichtbar vom Brett entfernt sein. AB1-Sportlern ist es auf Grund ihrer Behinderung auch erlaubt den Kniendanschlag sitzend zu schießen. Für SH1 /AB1- Sportler ist ein Schießriemen nach Sp.O. Punkt 1.1.3 Abs. 5, 6 + 13 erlaubt. 4. Die Seitenarme des Schießstuhles sind Teil des Schießtisches.

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