Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 46 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.38 Verstöße / Verletzungen Sanktionen 8.38.1 Die aufgeführten Verstöße führen zur Disqualifikation (DSQ) a) Absichtlich herbeigeführter Körperkontakt während des Rennens ist zu vermeiden. Schieben, Halten oder andere unfaire Berührungen und Behinderungen zwischen Athleten sind verboten und der fehlbare Athlet erhält eine rote Karte und wird disqualifiziert (DSQ). b) Wenn ein Athlet zu früh startet, muss das gesamte Feld angehalten und neu gestartet werden. Der Athlet, der für den Frühstart verantwortlich ist, wird zunächst mit einer gelben Karte verwarnt. Verursacht derselbe Athlet einen weiteren Fehlstart, so erhält er eine rote Karte und wird disqualifiziert (DSQ). c) Wenn ein Athlet auf Scheiben schießt, die nicht seiner Schießbahn zugewiesen sind, erhält er eine rote Karte und wird disqualifiziert (DSQ). d) Wenn der Athlet mehr Schüsse als die erlaubten fünfzehn (15) Schüsse in einer Schießphase abgibt, erhält er eine rote Karte und wird disqualifiziert (DSQ). e) Wenn der Athlet weniger Schüsse als die erlaubten fünfzehn (15) Schüsse in einer Schießphase abgibt obwohl noch nicht getroffene Ziele vorhanden sind, erhält er eine rote Karte und wird disqualifiziert (DSQ). f) Wenn der Athlet auf einer anderen als der zugewiesenen Schießbahn schießt, erhält er eine rote Karte und wird disqualifiziert (DSQ). g) Wenn der Athlet das Patronenlager lädt und schließt oder ein geladenes Magazin vollständig in den Ladekanal einschiebt und verriegelt, bevor er die Schießbahn verlässt, erhält er eine rote Karte und wird disqualifiziert (DSQ). h) Verlässt der Athlet die Schießbahn, ohne dass das Patronenlager vollständig geöffnet ist, erhält er eine rote Karte und wird disqualifiziert (DSQ). i) Wenn bei den Teamwettbewerben innerhalb der Wechselzone keine Berührung zwischen den Athleten desselben Teams stattfindet. j) Ernsthafte Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplay oder die Anforderungen der Sportlichkeit. 8.38.2 Die aufgeführten Verstöße führen zu einer Zeitstrafe von 30 Sekunden a) Zurücklassen eines auf den Boden gefallenen Magazins auf den Boden beim Verlassen der Schießbahn. b) Das Mitführen eines Magazins auf der Laufstrecke. c) Zu frühes Verlassen der Penalty Box. d) Der Athlet verlässt die Schießbahn, ohne sein Gewehr sicher im Gewehrständer zu platzieren, wodurch es durch sein Eigengewicht aus dem Gewehrständer herausfällt. Sollte das Gewehr jedoch nicht den Sicherheitsbestimmungen entsprechend abgestellt worden sein (Kontrolle und korrektes Platzieren im Gewehrständer durch den CRO) erhält er eine rote Karte und wird disqualifiziert (DSQ). Ein umgefallenes Gewehr wird grundsätzlich vom CRO aufgenommen, geprüft und in den Gewehrständer zurückgestellt, es sei denn, es wird vom Athleten vor dem Verlassen des Schießstandes sofort in den Gewehrständer zurückgelegt. e) Geringfügige Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays oder die Anforderungen der Sportlichkeit
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