Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 45 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.37.2 Treffer beim Schießen Ein Treffer auf der Zielscheibe wird erzielt, wenn der Athlet auf die Zielscheibe schießt und diese trifft, so dass sie fällt. Nur Zielscheiben, die fallen, und ein sichtbares Treffersignal geben, zählen als Treffer. Die Athleten müssen auf allen fünf Zielscheiben Treffer erzielen, bevor sie weiterlaufen können. Es dürfen maximal fünfzehn (15) Schüsse abgegeben werden, um alle fünf Zielscheiben zu treffen. Werden nach fünfzehn (15) Schüssen die Zielscheiben nicht getroffen, muss der Athlet für jede verfehlte Zielscheibe fünfzehn (15) Sekunden in der Penalty-Box warten. 8.37.3 Wechsel Laufen – Schießen – Laufen Der Athlet trägt das Gewehr während des Rennens nicht. Das Gewehr verbleibt, während der Athlet läuft, im Gewehrständer auf der zugewiesenen Schießbahn. Am Ende jeder der ersten beiden Laufetappen müssen die Athleten: 1. sich ihrer zugewiesenen Schießbahn nähern, 2. ihr Gewehr aus dem Gewehrständer nehmen, 3. ihre Position auf der Schießbahn einnehmen, 4. genügend Schüsse (max. 15) abgeben, um alle fünf Ziele zu treffen, 5. den Verschluss vollständig öffnen oder bei Mehrladewaffen das Magazin aus der vollständig eingeführten und eingerasteten (verriegelten) Position in die nur eingeführte Position bringen, 6. das Gewehr in den Gewehrständer zurückstellen und 7. das Rennen auf der Laufstrecke fortsetzen. 8.37.4 Verspätete Ankunft des Athleten Trifft ein Athlet nicht zu Beginn der fünfzehn (15) Minuten dauernden Athletenabholung und CRO-Besprechung ein, wird ihm das Startrecht für dieses Rennen entzogen, wenn dies nach Ansicht des CRO ein Sicherheitsproblem für den Athleten oder für andere darstellt. Wenn ein Athlet fünf (5) Minuten nach Beginn der Vorbereitungszeit bei Finalläufen nicht anwesend ist wird ihm das Startrecht für den Finallauf entzogen (NPS), einen Ersatzläufer wird es in diesem Fall nicht geben. Sollte die Verspätung jedoch Verschulden des Veranstalters oder der Schießleitung sein oder bei einem Qualifikationslauf sein so kann die Jury, sofern der Athlet vor dem Start eintrifft, über eine Startberechtigung entscheiden. Ein Start in einem anderen Lauf wird grundsätzlich ausgeschlossen.

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