Sportordnung des DSB

Regeln für das Auflageschießen Teil 9; Seite 6 9 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 9.8.3 Anschlag allgemein 1. Kein Körperteil darf die Auflage berühren. 2. Die Pistole darf nur aufgelegt, aber nicht seitlich an der Auflage angelehnt werden. 3. Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet. 4. Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein. 5. Die nicht abziehende Hand darf die Auflage/Waffe nicht umfassen. 6. Im 25 m Wettbewerb darf die Pistole vor dem Startkommando aufgelegt werden. 9.8.3.1 Sitzend aufgelegt Siehe 9.7.6.1 9.8.4 Störungen 25 m Störungen werden gemäß 2.7 (Störungen im Schießbetrieb bei 25 m Wettbewerben) und 2.8 (Meldung einer Störung) entsprechend dem Wettbewerb 25 m Standardpistole behandelt. D.h. die unterbrochene Serie wird nicht abgeklebt und wiederholt. Pro Scheibe werden die niedrigsten Schusswerte der zwei Serien gewertet. Im Wettkampfprogramm ist nur 1 Wiederholung zulässig.

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