Sportordnung des DSB

Regeln für das Auflageschießen Teil 9; Seite 5 9 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 9.7.6.1 Sitzend aufgelegt Teilnehmer ab Seniorenklasse III dürfen unter Zuhilfenahme eines Hockers (ohne Lehne) schießen. Das Anstemmen oder Einhaken eines Fußes oder beider Füße an der Schießbahnabgrenzung oder am Hocker ist nicht gestattet. Den Hocker hat der Schütze selbst zu stellen. Ein Stehstuhl- oder Stehhocker ist nicht zugelassen. Die Sitzhöhe des Hockers muss wie bei einem normalen Stuhl den Körpermaßen des Schützen, angepasst sein. Der Hocker muss mit mindestens 3 Füßen ausgestattet sein. Die Stabilität und Unfallsicherheit muss in jedem Fall gewährleistet sein. Hockermaße siehe Tabelle Teil 10. Die Stärke der Sitzpolster darf max. 10 mm im zusammengedrückten Zustand betragen. Die Sitzfläche muss waagerecht sein. Die Schuhsohlen müssen den Boden vollflächig berühren. 9.7.7 Körperbehinderte Körperbehinderte Schützen dürfen entsprechend ihrer Altersklasse am Auflagenschießen teilnehmen und die im Hilfsmittelausweis eingetragenen Hilfsmittel gemäß Regel Teil 10.8 verwenden. 9.7.8 Laden Das Einführen des Geschosses / der Patrone und das Schließen des Verschlusses dürfen nur dann erfolgen, wenn die Waffe in Richtung des Kugelfanges zeigt. Sollte ein Luftgewehr verwendet werden, das diesen Ladevorgang konstruktionsbedingt nicht zulässt (z. B. Seitenspanner), so darf auch eine andere sichere Ladeweise angewendet werden. Die jeweilige Schießleitung oder Aufsicht ist vor dem Schießen entsprechend zu informieren. 9.8 Pistole Bezüglich aller Abmessungen und Beschreibungen sowie den Optiken und Visieren für das Auflageschießen gilt Teil 2 der Sportordnung, Abweichungen sind in Teil 9 geregelt. 9.8.1 Anschlag Der Schießarm und das Handgelenk dürfen weder durch Hilfsmittel gehalten werden, noch gestützt und bandagiert sein. Mit der Waffe im Anschlag aufgelegt muss das Handgelenk frei beweglich sein. Die Verwendung eines Handschuhes ist erlaubt. 9.8.2 Laden Das Einführen des Geschosses / der Patrone und das Schließen des Verschlusses dürfen nur dann erfolgen, wenn die Waffe in Richtung des Kugelfanges zeigt. Die Waffe darf erst eingestochen werden, wenn der Lauf in Richtung Geschossfang zeigt. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Regel führt zu einer Disqualifikation.

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