Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 43 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.34.3 Stirnband oder Kappe Das Tragen einer Mütze / Kappe oder eines Stirnbands ist erlaubt, aber sie darf, während der Athlet schießt, den Diopter nicht berühren oder auf ihm aufliegen (es muss ein deutlich sichtbarer Abstand zum Diopter erkennbar sein). Die Mütze oder der Schirm einer Kappe / eines Stirnbandes darf nicht mehr als achtzig (80) mm über die Stirn des Athleten hinausragen und darf nicht so getragen werden, dass sie als Seitenblende wirkt. 8.35 Kontrollen 8.35.1 Die Kontrollen nach den Wettkämpfen müssen nach den Qualifikationswettkämpfen und während der Meldezeit vor den Finals gemäß den in den „DSB-Ausrüstungskontrollrichtlinien“ festgelegten Verfahren durchgeführt werden. Die Jury für Ausrüstungskontrolle ist für die Überwachung der Durchführung aller Kontrollen nach den Wettkämpfen verantwortlich. Kampfrichter desselben Geschlechts wie die Athleten müssen für Bekleidungs- und Tape-Kontrolle zur Verfügung stehen. Die Nicht-Teilnahme an folgenden spezifischen Kontrollen nach dem Wettkampf muss zu einer Disqualifikation (DSQ) führen. a) Wettkampfkleidung, Unterbekleidung, Tape‘s und Gewehrspezifikationen. b) Versäumnisse sich nach einer schriftlichen Aufforderung zu einer Kontrolle nach dem Wettkampf zu melden. 8.35.2 Wenn ein Athlet eine Kontrolle nach dem Wettkampf nicht besteht, muss der Vorsitzende der Ausrüstungskontrolljury oder ein anderes Mitglied der Ausrüstungskontroll- oder Wettkampfjury bestätigen, dass die Kontrolle korrekt durchgeführt wurde und der Athlet disqualifiziert (DSQ) wird. Das Bestätigungsverfahren muss die Verwendung von DSB-Kalibrierungsprüfgeräten beinhalten, um zu bestätigen, dass die Prüfgeräte genau messen. 8.36 Wettbewerbsregeln 8.36.1 Schießposition 8.36.1.1 Stehend (nur) a) Der Athlet muss frei, ohne jegliche künstliche oder sonstige Unterstützung, mit beiden Füßen auf der Schießbahn oder auf der Schießmatte hinter der Schießbahn stehen. b) Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der Wange und dem, neben der rechten Schulter liegenden Teil der Brust gehalten werden. c. Ein Handstopp ist in dieser Position nicht zulässig. d. In dieser Position ist die Verwendung eines Schießriemens verboten.

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