Sportordnung des DSB

Regeln für das Auflageschießen Teil 9; Seite 4 9 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 9.7.1 Schäftung 1. Zusätzliche Unterlegkeile zum Ausgleich der Schräge an den Schäften können verwendet werden. 2. Die max. Länge des Auflagenbereiches, von der Systemeinbettung bis zum Auflagepunkt des Gewehres, darf 550 mm nicht überschreiten (siehe Tabelle Auflagewettbewerbe). Der Messpunkt liegt dem des Sportlers zugewandten Seite der Kennzeichnung. 3. Dieser max. Auflagepunkt ist beim Einsatz von längeren Schäften von der Waffenkontrolle mit einer Kennzeichnung festzulegen. 4. Stopper, Ausfräsungen usw. sind am unteren Teil des Schaftes bzw. am Auflagekeil nicht gestattet. 5. Die Auflage darf maximal 60 mm breit sein. 9.7.2 Schaft- und Hakenkappen Schaft- und Hakenkappen müssen so beschaffen sein, dass sie nicht auf der Schulter aufgelegt werden können. Die Schaftbacke des Sportgerätes muss immer voll an der jeweiligen Wange des Schützen anliegen. Ein Auf- und Anliegen im Kinnbereich des Schützen ist nicht zulässig. 9.7.3 Zielmittel Optiken und Visiere siehe die Auflagentabelle Teil 9. Abweichend zur Gewehrregel darf der Korntunnel die Mündung max. 50 mm überragen. Visierschienen oder ähnliche Vorrichtungen sind nicht gestattet. 9.7.4 Schießkleidung Schießkleidung ist gemäß den Fachteilen erlaubt. Bei Sportlern, die sitzen, muss die Jacke an der Sitzfläche enden (vgl. Teil 10) oder über dem Hocker frei hängen. 9.7.5 Zubehör Schießkoffer und anderes großräumiges Zubehör darf während des Wettkampfes nicht auf dem Schießtisch abgelegt werden. Diese Gegenstände dürfen in keinem Fall den Durchgang hinter den Schützen behindern oder gar die Schützen am Nachbarstand stören. 9.7.6 Anschlag allgemein Alle Regeln die für Rechtsschützen ausgelegt sind gelten sinngemäß auch für die Linksschützen. 1. Kein Körperteil darf die Auflage berühren. 2. Das Gewehr darf nur aufgelegt, aber nicht seitlich an der Auflage angelehnt werden. 3. Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. das Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet. 4. Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein. 5. Die Hand des Schützen darf die Auflage in Richtung Gewehrmündung nicht umgreifen. 6. Die nicht abziehende Hand muss das Gewehr, von oben, auf dem Fernrohr, auf dem Lauf, von unten oder seitlich vor der Abzugseinrichtung in Richtung Laufmündung halten. 7. Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der Wange und dem neben der rechten Schulter liegenden Teil der Brust gehalten werden. 8. Das Gewehr darf außerhalb des Bereiches der rechten Schulter und des rechten Brustteils nicht zusätzlich durch die Jacke oder die Brust abgestützt werden.

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