Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 42 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.32.6 Handstütze / Vorderschafterhöhung Jegliche Zusatzvorrichtung oder Erhöhung unter dem Vorderschaft, die in puncto Breite und Verlauf nicht mit dem Vorderschaft übereinstimmt, bzw. Griffmulden aufweist, ist als Handstütze anzusehen. Die Handstütze für das Stehendschießen darf nicht weiter als 140 mm unterhalb der Laufachse reichen. 8.32.7 Pistolengriff Kein Teil des Pistolengriffs eines Gewehrs darf so verlängert oder konstruiert sein, dass er den Handrücken oder das Handgelenk berühren oder stützen könnte. 8.32.8 Erlaubte Munition Es darf nur Munition im Kaliber 4.5mm (.177”) (Flachkopf) verwendet werden. 8.33 Bekleidungsregeln 8.33.1 Allgemeine Standards für Kleidung 8.33.1.1 Handelsübliche Sportsocken, -schuhe, -shorts, -hemden, -westen Spezielle Schießkleidung ist nicht erlaubt. Schießhandschuhe sind unter Beachtung von DSB-SpO Teil 1 (Ziff. 1.2.6) erlaubt. Die Verwendung von KinesioTape oder ähnlichen Bändern ist nur an den Beinen des Athleten erlaubt, nicht aber an den Armen oder anderen Körperteilen, die zusätzlichen Halt bieten könnten. 8.33.1.2 Die Athleten sind dafür verantwortlich, dass alle von ihnen getragenen Kleidungsstücke den vorliegenden Regeln entsprechen. Die Ausrüstungskontrolle soll während des offiziellen Trainings und jeweils an den Wettkampftagen für freiwillige Inspektionen der Kleidung der Athleten geöffnet sein. 8.34 Zubehör 8.34.1 Zielfernrohr Die Verwendung von Fernrohren zur Schusslokalisierung und Windbeurteilung ist dem Athleten an der Schießlinie nicht gestattet. 8.34.2 Materialbox oder Materialtasche Die Verwendung eines Materialkoffers oder einer Tasche ist an der Schießlinie / Feuerlinie nicht erlaubt. Gewehr Kaliber Andere Spezifikationen: 10 m LG 4.5 mm (.177”)

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