Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 40 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.32.2 Munitionshalterungen Munitionshalterungen dürfen vor und während des Trainings und der Wettkämpfe am Gewehr befestigt werden, sofern die Munition bei jeder Ladesequenz manuell aus der Munitionshalterung herausgenommen wird. 8.32.3 Elektronische Abzüge sind zulässig, sofern a) Alle Komponenten sind fest mit dem System oder dem Schaft des Gewehrs verbunden und darin enthalten, so dass die Batterie und die Kabel von außen nicht sichtbar sind. b) Der Abzug wird mit der rechten Hand eines Rechtshänders oder mit der linken Hand eines Linkshänders betätigt. c) Wenn das Gewehr zur Ausrüstungskontrolle gebracht wird, müssen alle Zubehörteile und sonstige Komponenten, die benötigt werden, angebaut sein. d) Das Gewehr mit allen eingebauten / angebauten Komponenten entspricht den Regeln für die Abmessungen und das Gewicht für diesen Wettkampf. 8.32.4 Gewehrspezifikationen 8.32.4.1 Es dürfen nur Lufgewehre mit einem Kaliber von 4,5 mm (.177‘‘) verwendet werden, die mit CO2-Gas oder Druckluft angetriebene Diabolos mit einer maximalen Mündungsgeschwindigkeit unter 175 m/s verschießen. 8.32.4.2 Abmessungen des eingesetzten Gewehres Abbildung 6: Abmessungen des eingesetzten Gewehres Note: Alle Buchstabenangaben A - O beziehen sich auf die Stellen am Gewehr, die in den Gewehrmessdiagrammen in Regel 1.5.4 der DSB-Gewehrregeln angegeben sind. (Die Buchstaben F, G, J1, J2, und O2 gelten nicht für Target Sprint)

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