Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 39 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.32 Gewehr und Munition 8.32.1 Standards für alle Gewehre 8.32.1.1 Einzelladegewehre Es dürfen nur einschüssige Gewehre oder Mehrladegewehre mit Einzelmagazinen verwendet werden, die vor jedem Schuss manuell geladen werden müssen. 8.32.1.2 Nur eine Waffe pro Wettkampf Es darf nur ein (1) Gewehr in den Qualifikations- und Finalrunden in einem (1) Wettkampf verwendet werden. Verschluss, Lauf und Schaft dürfen nicht ausgetauscht werden. Am System, Lauf oder Schaft angebrachtes Zubehör darf ausgetauscht werden. Ein Gewehr, das funktionsunfähig wird, darf ersetzt werden, wenn die Jury dies genehmigt. 8.32.1.3 Systeme zur Reduzierung von Bewegungen oder Schwingungen Alle Vorrichtungen, Mechanismen oder Systeme, die die Schwingungen oder Bewegungen des Gewehrs vor der Schussabgabe aktiv reduzieren, verlangsamen oder minimieren, sind verboten. 8.32.1.4 Pistolengriff Der Pistolengriff des Gewehrs für die rechte Hand muss so konstruiert sein, dass er nicht auf dem linken Arm aufliegt / ihn nicht berührt. 8.32.1.5 Gewehrlauf und Verlängerungsrohre Gewehrlauf und Verlängerungsrohre dürfen in keiner Weise perforiert sein. Jegliche Konstruktion oder Vorrichtung im Inneren des Laufs oder der Rohre, mit Ausnahme der Züge und der Kammern für die Munition, ist verboten. 8.32.1.6 Zielvorrichtung / Sehhilfen a) Das Korn oder der Diopter darf mit hellen oder getönten Gläsern oder einem Polfilter versehen sein, aber das Visier darf kein Linsensystem haben. b) An der Waffe dürfen keine lichtverstärkenden Systeme, optischen Visiere, optischen Systeme oder Fernrohre angebracht werden. c) Ein einzelnes Korrekturglas darf nur am Diopter angebracht werden, oder der Athlet darf Korrekturgläser oder getönte Gläser tragen. d) Jede Zielvorrichtung, die so konstruiert ist, dass sie den Abschussmechanismus aktiviert, ist verboten. e) Eine Blende kann am Gewehr oder am Diopter angebracht werden. Die Größe / Form der Blende ist nicht eingeschränkt. Eine Prismen- oder Spiegelvorrichtung darf beim Schießen von der rechten Schulter aus mit dem linken Auge verwendet werden, sofern sie keine Vergrößerungslinse hat. Beim Schießen von der rechten Schulter aus mit dem rechten Auge darf sie nicht verwendet werden.

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