Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 36 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.31.6 Luftgewehrschießstand 8.31.6.1 Der Schießstand sollte in der Nähe des Start-/Zielbereichs der Laufstrecke eingerichtet werden. Der Schießstand sollte eine Schießlinie (Feuerlinie) mit ausgewiesenen Schießbahnen, eine Anzahl von Zielen, die den Schießbahnen entsprechen, kleine Gewehrständer für jede Schießbahn und eine Sicherheitsbarriere an den Seiten und auf der Rückseite des Schießstandes haben. Neben dem Schießstand muss sich ein Bereitschaftsraum / Gewehrlager (rifle storage area) befinden, in dem die Gewehre aller Athleten während des Wettkampfs aufbewahrt werden können. Der Start- und Zielbereich sowie die Schießbahnen für Wettkämpfe im Freien müssen von oben unbedeckt bleiben und natürliches Licht oder eine Beleuchtung erhalten, die dem Bereich der Laufbahn entspricht. Die Schießstände müssen sich auf ebenem, waagerechtem Boden befinden. Die Sicherheitseinrichtungen des Schießstandes müssen den aktuellen Richtlinien des nationalen Verbandes bzw. der kommunalen Verwaltung für Luftgewehrstände entsprechen. Der Hintergrund, der durch die Sicherheitsbarriere (hinter den Zielen) gebildet wird, muss eine nicht reflektierende, helle, gleichmäßige, neutrale Farbe in einer Höhe von mindestens einem (1) Meter über der Oberkante der fallenden Scheibenziele auf der gesamten Breite der Rückseite des Schießstandes sein. 8.31.6.2 Penalty-Box Für alle Target Sprint Wettkämpfe muss unmittelbar nach dem Schießstand eine Penalty-Box eingerichtet werden. Diese muss mit einer Uhr ausgestattet sein, in der die aktuelle Wettkampfzeit sekundengenau angezeigt wird. Die Penalty-Box muss zwei Wettkampffunktionären und mehreren Sportlern ausreichend Platz bieten. 8.31.7 Schießstand, Feuerlinie und Schießbahnen 8.31.7.1 Der Schießstand muss eine Schieß- / Feuerlinie haben, die in Schießbahnen unterteilt ist. Die Schieß- / Feuerlinie muss deutlich markiert sein (mit einem roten / rot-weißem Trassenband oder einer roten / rot-weißen Linie von mindestens sechs bis acht (6 - 8) Zentimetern Breite), und zwar vor den Schießbahnen. Der Fuß des Athleten darf diese Linie weder berühren noch übertreten. 8.31.7.2 Die Schießbahn ist der Bereich, in dem ein einzelner Athlet auf sein Ziel schießt. Jede Schießbahn sollte zwischen eineinhalb (1,50) und zwei (2,00) Metern breit sein, wobei die eineinhalb (1,5) Meter nicht unterschritten werden dürfen. Die Schießlinie / Feuerlinie ist in Schießbahnen unterteilt, die deutlich markiert und mit Schießbahnnummern versehen sind, die in aufsteigender Reihenfolge je nach Laufrichtung von rechts nach links (Einlauf von links) oder von links nach rechts (Einlauf von rechts) nummeriert sind, wenn man von der Schießbahn aus auf die Ziele blickt. Jeder Athlet und jeder Athlet eines Teams schießen auf der dem Athleten / Team zugewiesenen Schießbahn. Die Anzahl der Athleten / Teams darf die Anzahl der Schießbahnen nicht überschreiten.
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