Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 35 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.31.2 Gestaltung des Veranstaltungsorts 8.31.2.1 Target Sprint-Wettkämpfe werden an einem Veranstaltungsort organisiert, der eine Kombination aus einer Laufstrecke und einem Luftgewehrstand ermöglicht. Die Anzahl der Schießbahnen auf dem Luftgewehrstand kann zwischen einem empfohlenen Minimum von 10 und einem Maximum von bis zu 12 variieren. Von der ersten / letzten Schießbahn zur seitlichen Außenbegrenzung des Schießstandes sollte ungefähr eine Schießbahnbreite jedoch nicht unter einem (1) Meter Abstand vorhanden sein 8.31.2.2 Bei Indoor- und Outdoor-Target-Sprint-Wettbewerben sollte die Laufstrecke mindestens 400 Meter lang sein (entweder 1 x 400-Meter-Runde oder 2 x 200-Meter-Runden vor jeder Schießphase und nach der letzten Schießphase bis zum Ziel). 8.31.3 Start- und Zielbereich 8.31.3.1 Start- und Zielbereich der Laufstrecke sollen mindestens fünf (5) Meter breit sein, die letzten 15 Meter vor Zielbereich müssen in 2 Einlaufzonen unterteilt sein, innerhalb dieser Einlaufzonen ist es den voranlaufenden Athleten nicht mehr erlaubt diese zu wechseln. Hinter der Ziellinie muss ein freier Raum von zehn (10) bis fünfzehn (15) Metern vorhanden sein, der frei von Hindernissen ist und in dem die Läufer sicher ins Ziel kommen können, in diesem Bereich darf sich außer Wettkampffunktionären niemand aufhalten. Wenn möglich, sollte der Startbereich links und der Zielbereich rechts vom Schießstand liegen. Die Organisatoren sollten den Startbereich so einrichten, dass alle Athleten nebeneinander von einer einzigen Linie aus starten können und die letzten 30 Meter vor der Ziellinie sollen möglichst gerade (ohne Kurven) verlaufen. 8.31.4 Laufstrecke Die Laufstrecke sollte mindestens drei (3) Meter breit sein. Die Strecke muss frei sein von Hindernissen, die die Athleten daran hindern würden, sicher zu laufen. Jeder Abschnitt der Strecke sollte so angelegt sein, dass er eine Schleife bildet, die in der Nähe des Schießstandes beginnt und wieder in die Nähe des Schießstandes zurückkehrt. Jeder Abschnitt kann so oft wie nötig durchlaufen werden, um den Wettbewerb zu beenden. Zuschauer und Medien sollten die Athleten möglichst die ganze Zeit sehen können. 8.31.5 Vorgaben bei den Laufdistanzen 8.31.5.1 Länge und Beschaffenheit der Laufstrecke Die Laufstrecke muss mindestens vierhundert (400) Meter pro Laufabschnitt einschließlich der Schießstandzone betragen und die maximale Gesamtstrecke pro Laufabschnitt einschließlich der Schießstandzone beträgt fünfhundert (500) Meter. Jeder Abschnitt der Laufstrecke muss deutlich gekennzeichnet sein, so dass die Athleten nicht im Zweifel darüber sind, welche Strecke sie nehmen müssen.

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