Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 31 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 4) Handgriff (Pistolengriff) 5) Diopter mit Augenblende und Schutzklappe 6) Abzug (Abzugsgewicht mind. 500 g) 7) Stehendauflage 8) Spannhebelgriff (Ladehebel) 9) Magazinhalter 10) Unterstützungsriemen mit Handstopp 11) Vorderschaft 12) Pressluftkartusche 13) Lauf 14) Korntunnel mit Ringkorn / Lochkorn und Schutzklappe 8.25.3.2 Spezifikationen Die in Wettkämpfen verwendeten Gewehre müssen folgende Spezifikationen aufweisen: a) Der Abstand zwischen der Laufachse und der Unterkante des Vorderschaftes einschließlich des Magazins und des Abzugsbügels darf 140 mm nicht überschreiten. b) Die Stärke der Schaftbacken, gemessen von der Vertikale der Laufachse, darf 40 mm nicht überschreiten. Ein klappbarer Hinterschaft ist nicht zulässig. Zielhilfsmittel gemäß DSB-SpO 0.5.3.1 sind zulässig. c) Da es sich bei Sommerbiathlon um Veranstaltungen handelt, die bei jeder Witterung im Freien ausgetragen werden, gibt es für Blenden bezüglich der Größe keine Einschränkungen. d) Das Kaliber des Laufes muss bei KK 5,6 mm betragen (.22 inch rifle). e) Das Kaliber des Laufes muss bei LG 4,5 mm betragen (.177). f) Das Abzugsgewicht bei Mehrladewaffen LG & KK muss mindestens 500g betragen. g) Für alle Einzellader KK und LG ist kein Abzugsgewicht vorgegeben. h) Der Abzug muss von einem festen in sich geschlossenen Abzugsbügel umgeben sein. i) Das Gewehr darf mit einem Schießriemen ausgestattet sein. Die Breite des Schießriemens und des Armriemens darf 40 mm nicht überschreiten. j) Das Anbringen und Nutzen von Tragegestellen ist bei allen Sommerbiathlonveranstaltungen des DSB nicht erlaubt. k) Die Magazine / Ladestreifen (LG) müssen so ausgelegt sein, dass sie nicht mehr als 5 Patronen / Diabolos fassen können. Reservepatronen / Reserve-Diabolos müssen in einem Magazin / Ladestreifen (LG) oder am Schaft mitgeführt werden. Jedoch darf kein Schuss Reservemunition in der Patronenkammer mitgeführt werden. Die Magazine / Ladestreifen (LG) die für den jeweiligen Wettkampf benötigt werden müssen / am Vorderschaft / Hinterschaft angebracht sein. Es ist nicht erlaubt Magazine / Ladestreifen (LG) im Wettkampf zu verwenden, die nicht an der Waffe angebracht sind, Ausnahmen sind nur bei angemeldeter „Doppelnutzung“ der Waffe erlaubt (8.25.3.2). l) Auf beiden Seiten des Vorderschaftes muss beginnend vom Abzug in Richtung Laufende eine 15 cm lange und 4 cm breite, glatte, rechteckige Markierungsfläche als Werbefläche des Ausrichters frei von anderen Markierungen und Reservemunition bleiben. m) Maximal zulässige Länge des Korntunnels 60 mm. Der Korntunnel darf nicht über die Laufmündung hinausragen. Dies gilt auch für angebrachte Laufgewichte, Visierverlängerungen, Visiergurte oder andere Verlängerungen.
RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=