Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 28 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2027 8.24.4 30 Sekunden Zeitstrafe Eine Zeitstrafe von 30 Sekunden wird verhängt gegen einen Wettkämpfer oder eine Mannschaft für: a) das Schießen auf einer anderen als der zugewiesenen / vorgesehenen Schießbahn (8.22.6); b) „Crossfire“ (8.22.6); c) das Schießen in einer falschen Schießposition, einer falschen Schießreihenfolge und/oder in einer falschen Stellung auf der Schießbahn (8.22.6); d) nicht ordnungsgemäßes Abstellen oder Aufnehmen des Gewehres in den / aus dem Gewehrständer, welches dadurch aus dem Gewehrständer herausfällt (8.11.14) oder einen anderen Sportler daran hindert sein Gewehr ordnungsgemäß abzustellen; e) das versehentliche Verwenden eines leeren Magazins (nur LG-Staffel), welches nach der ersten Schussabgabe auffällt (8.19.6). 8.24.5 1 Minute Zeitstrafe Eine Zeitstrafe von einer (1) Minute wird verhängt gegen einen Wettkämpfer oder eine Mannschaft für: a) geringfügige Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplays oder die Anforderungen der Sportlichkeit. 8.24.6 2 Minuten Zeitstrafe Eine Zeitstrafe von zwei (2) Minuten wird verhängt gegen Wettkämpfer oder Mannschaften für: a) jede Strafrunde, die als Folge von Schießfehlern unmittelbar nach jedem Liegend- und Stehend- schießen von einem Wettkämpfer nicht gelaufen wurde; b) jeden nicht abgefeuerten Schuss, bei dem der Wettkämpfer das Rennen im Einzel-, Sprint-, Massenstart-, Staffelwettkampf aufnimmt, bevor er alle fünf / acht Schuss abgefeuert hat und dabei nicht alle Ziele getroffen hat; c) kleinere Verstöße gegen die Grundsätze des Fairplay und die Anforderungen der Sportlichkeit. 8.24.7 Disqualifikation Ein Wettkämpfer oder eine Mannschaft wird disqualifiziert für a) Teilnahme an einem Wettkampf ohne entsprechende Teilnahmeberechtigung; b) Annahme von nicht gestatteter Hilfeleistung seitens eines Mitgliedes des Betreuerstabes oder eines nicht am Wettkampf teilnehmenden Mitgliedes der eigenen Mannschaft; c) Verwendung von Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung, die nicht den DSB-Regeln entspricht, einschließlich nicht genehmigter Werbung bei einer Veranstaltung oder einem Wettkampf des DSB; d) umgehen der Start- Ziel-, oder Materialkontrollen; e) Teilnahme am Wettkampf mit nicht gemäß den DSB-Regeln markiertem Gewehr; f) unzulässige Veränderung an Ausrüstung, Gewehr oder Bekleidung nach erfolgter Kontrolle und Markierung; g) Teilnahme an einem Wettkampf mit einer, laut Startliste nicht zugewiesenen Startnummer oder Startnummernfarbe, ganz gleich, ob dies absichtlich oder auf Grund eines eigenen Fehlers oder eines solchen seiner Mannschaft erfolgt; h) abweichen vom markierten Streckenverlauf, Laufen einer falschen Strecke oder Laufen von Streckenschleifen in falscher Reihenfolge oder falscher Richtung;
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