Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 34 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.26 Proteste 8.26.1 Proteste bezüglich der Qualifikation zu nachfolgenden Wettkämpfen Proteste bezüglich der Qualifikation von Wettkämpfern zu nachfolgenden Wettkämpfen, können bis zum Ende der Protestzeit des betreffenden Wettkampfes jederzeit vorgelegt werden. 8.26.2 Proteste während und nach Wettkämpfen Proteste bezüglich von Wettkämpfern und Betreuern begangenen Regelverstößen, bezüglich von Funktionären begangener Fehler, bezüglich der Wettkampfbedingungen sowie bezüglich der vorläufigen Ergebnisse müssen im Zeitraum zwischen Beginn des Anschießens für den Wettkampf und bis 15 Minuten nach Aushang der inoffiziellen Ergebnisse schriftlich im Wettkampfbüro eingereicht werden. 8.27 Disziplinarregeln Es können folgende Strafen verhängt werden: n Verweis, n Startverbot, n Suspendierung, n 1 Minute Zeitstrafe, n 2 Minuten Zeitstrafe, n Disqualifikation. 8.27.1 Verweis Ein Verweis ist zu verhängen im Fall n d er Gefährdung oder Schädigung der Ehre, des Ansehens oder der Interessen des DSB; n d er Beleidigung des DSB, ihrer Organe, ihrer Mitglieder, deren Organe oder der ihnen angehörenden Personen; n v on Regelwidrigkeiten, für die keine oder nicht ausdrücklich eine schwerere Strafe vorgesehen ist. 8.27.2 Startverbot Das Startverbot gilt für den Wettkampf, in dem der Verstoß erfolgte, beziehungsweise für den nächsten Wettkampf, soweit anwendbar. Ein Wettkämpfer erhält keine Erlaubnis zum Start: n b ei einem Verstoß gegen die Qualifikationsbestimmungen der DSB-SpO oder der Ausschreibung; n b eim Erscheinen am Start mit einer Ausrüstung, Bekleidung oder Werbung, die nicht den Regeln des DSB entspricht; n b eim Erscheinen am Start mit einer falschen Startnummer oder ohne Startnummer; n a ufgrund eines vom Wettkämpfer oder der eigenen Mannschaft begangenen Fehlers; n b ei einem Verstoß gegen die Regeln für das offizielle Training, Anschießen; n b ei einem Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen; n w enn ein anwesender offizieller Wettkampfarzt aus medizinischen Gründen zum Schutz des Athleten einen Start des Athleten für gesundheitsgefährdend hält.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=