Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 27 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.24 Disziplinarregeln Es können folgende Strafen verhängt werden: a) Verweis b) Startverbot c) Suspendierung d) 30 Sekunden Zeitstrafe e) 1 Minute Zeitstrafe f) 2 Minuten Zeitstrafe g) Disqualifikation 8.24.1 Verweis Ein Verweis ist zu verhängen im Fall a) der Gefährdung oder Schädigung der Ehre, des Ansehens oder der Interessen des DSB; b) der Beleidigung des DSB, ihrer Organe, ihrer Mitglieder, deren Organe oder der ihnen angehörenden Personen; c) von Regelwidrigkeiten, für die keine oder nicht ausdrücklich eine schwerere Strafe vorgesehen ist. 8.24.2 Startverbot Das Startverbot (NPS) gilt für den Wettkampf, in dem der Verstoß erfolgte, beziehungsweise für den nächsten Wettkampf, soweit anwendbar. Ein Wettkämpfer erhält keine Erlaubnis zum Start: a) bei einem Verstoß gegen die Qualifikationsbestimmungen der DSB-SpO oder der Ausschreibung; b) beim Erscheinen am Start mit einer Ausrüstung, Bekleidung oder Werbung, die nicht den Regeln des DSB entspricht; c) beim Erscheinen am Start mit einer falschen Startnummer oder ohne Startnummer; d) aufgrund eines vom Wettkämpfer oder der eigenen Mannschaft begangenen Fehlers; e) bei einem Verstoß gegen die Regeln für das offizielle Training, Anschießen; f) bei einem Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen; g) wenn ein anwesender offizieller Wettkampfarzt aus medizinischen Gründen zum Schutz des Athleten einen Start des Athleten für gesundheitsgefährdend hält. 8.24.3 Suspendierung Wenn sich nach Ablauf der Protestzeit eines Wettkampfes herausstellt, dass ein Wettkämpfer einen schweren Verstoß gegen die DSB-SpO begangen hat, kann die Wettkampfjury des betreffenden Wettkampfes die Suspendierung (vglb. einem Startverbot) für den nächsten Wettkampf aussprechen.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDAzMjI=