Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 23 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.19.6 Benutzung eines Magazins / Ladestreifens (LG) Die für die jeweiligen Schießeinlagen bei Einzel-, Sprint-, und Massenstartwettkämpfen benötigten 5 Schuss Munition sowie die ersten 5 Patronen / Diabolos für die jeweilige Schießeinlage des Mannschafts- / Staffelwettkampfes dürfen mit Hilfe eines Magazins / 5er Ladestreifen (LG) geladen werden. Patronen, die aus dem Magazin / Ladestreifen (LG) verloren gehen oder sich als Versager erweisen, dürfen nicht mit Hilfe eines neuen Magazins geladen werden, sondern sie sind einzeln zu laden. Beim LG dürfen dazu Ladestreifen mit jeweils einem Diabolo verwendet werden. Ein verloren gegangenes Magazin / Ladestreifen (LG) darf jedoch durch ein anderes Magazin / Ladestreifen (LG) ersetzt werden. 8.20 Sicherheitsbestimmungen Das Schießen ist nur auf dem Schießstand während der offiziell genehmigten Zeiten gestattet. Es ist verboten, mit einem Gewehr Bewegungen zu vollführen, die Personen gefährden oder von anderen als Gefährdung angesehen werden könnten. Ist auf dem Schießstand das Schießen freigegeben, ist es niemandem gestattet, sich vor der Schießlinie („Feuerlinie“) aufzuhalten. Der Wettkämpfer ist zu jeder Zeit für die Sicherheit seiner Handlungen und seines Gewehrs verantwortlich. 8.20.1 Spezielle Verbote am Schießstand / auf der Laufstrecke Es ist untersagt, Wettkämpfern akustisch oder visuell Informationen oder Ratschläge zu geben; diese Bestimmung gilt für den Schießstand einschließlich eines 10 m breiten Bereiches links (d. h. vor) und rechts (d.h. nach) vom Schießstand. Der Verbotsbereich wird durch eindeutig, sichtbare Markierungen gekennzeichnet. Allgemeine Beifalls- oder Enttäuschungsbezeugungen seitens der Zuschauer sind davon ausgenommen. Bei angemeldeter „Doppelnutzung“ eines Gewehrs, ist es den Wettkämpfern auch gestattet, Munition und Magazine / Ladestreifen (LG) auf der Wettkampfstrecke entgegenzunehmen. 8.20.2 Laden und Entladen Nach Wettkampfstart / beim Transport der Waffe vom Waffenständer zur Schießmatte darf das Schloss nicht mehr geöffnet oder ein Magazin aus dem Schaft oder Magazinschacht entfernt werden. Dies ist nur erlaubt; wenn sich der Athlet auf der Schießmatte befindet. Beim Laden und Entladen des Gewehres muss der Lauf immer auf die Ziele oder nach oben gerichtet sein. Auch das Einführen eines aufgefüllten Magazins / Ladestreifens (LG) ist Teil des Ladevorgangs. Begibt sich ein Wettkämpfer von einer Schießbahn zu einer anderen, dann muss er zuerst sein Gewehr entladen. Der komplette Handlungsablauf muss auf der Schießbahn / Schießmatte erfolgen. Im Wettkampf hat der Transport des Gewehrs stets mit nach oben gerichtetem Lauf zu erfolgen. 8.20.3 Sicherheitsüberprüfung nach dem Schießen Die Gewehre müssen nach jedem Schießen entladen werden. Das bedeutet, dass keine Patrone im Patronenlager oder im eingelegten Magazin verbleiben darf. Ausschließlich im Wettkampf ist es nach jeder Schießeinlage gestattet, nach dem letzten Schuss die Patronenhülse im Patronenlager (KK) und das leere Magazin (KK) im Magazinschacht zu lassen. Bei LG ist bei der Verwendung von Mehrladern der Ladestreifen vor Verlassen der Matte grundsätzlich zu entfernen. Bei LG-Einzelladern ist der Verschluss grundsätzlich vor Verlassen der Matte zu öffnen. Am Ende des Trainings / des Wettkampfes müssen alle

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