Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 17 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.11.12.1 Anordnungen der Wettkampfscheiben Die Scheiben müssen parallel zur Vorderkante der Schießrampe in einer geraden ebenen Linie angeordnet sein. Sie müssen in allen Richtungen in der Waage sein. Die Scheiben müssen so platziert werden, dass sich die mittlere Zielmarke der Scheibe in der Mitte der Schießbahn befindet. Die Scheibenmitte muss bei: n K K Scheiben für L/S 80 bis 100 cm über der Schießrampe liegen. n L G Scheiben liegend 0,35 m (+/- 0,05 m) über der Schießrampe liegen. stehend 1,40 m (+/- 0,05 m) über der Schießrampe liegen. 8.11.13 Windfahnen Bei Wettkämpfen und für das offizielle Training sind seitlich jeder zweiten Schießbahn, 5 m vor der Schießrampe (LG & KK) beginnend zwischen den Bahnen 1 und 2 und bei KK zusätzlich 20 m vor den Wettkampf- scheiben Windfahnen anzubringen. Die Windfahnen müssen so angebracht werden, dass sich die Oberkante der Fahne auf der gleichen Ebene befindet wie die Unterkante der Wettkampfscheiben und dass die Fahne die direkte Sicht zu den Scheiben nicht verdecken kann. 8.11.14 Gewehrständer Eine ausreichende Anzahl an Gewehrständern muss entsprechend den Startnummern gut lesbar markiert und so im Schießstand aufgestellt sein, dass alle Wettkämpfer ihr Gewehr abstellen können. Die Gewehrständer müssen gewährleisten, dass die Gewehre nicht versehentlich herausfallen können. 8.11.15 Wettkampfausrüstung und Bekleidung Ausrüstung / Material und Bekleidung der Wettkämpfer können nach dem Zieleinlauf eines Wettkampfes überprüft werden. Darüber hinaus wird in angemessener Zeit vor dem Wettkampf eine Ausrüstungs-/ Material- und Bekleidungsvorprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine Probleme auftreten. Bei Veranstaltungen des DSB darf keine Ausrüstung, kein Material und keine Bekleidung verwendet werden, die nicht vom DSB genehmigt ist. 8.12 Kontrollen vor und nach dem Wettkampf 8.12.1 Gewehrmarkierung vor dem Wettkampf Hier gilt die Vorgabe der SpO Nr. 0.10 einschlägig. Ergänzend hierzu müssen die Teilnehmer sich spätestens 15 Minuten vor dem ersten Start bei der Material- / Ausrüstungs- und Bekleidungskontrollstelle melden, um ihr Gewehr / Reservegewehr markieren zu lassen. Mit der Waffenmarkierung wird bei allen Wettkämpfen spätestens 15 Minuten vor dem Anschießen begonnen. Wettkämpfer, die nicht rechtzeitig zur Waffenmarkierung erscheinen und deren Waffe nicht markiert wurde, verlieren ihr Startrecht (NPS).

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