Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 22 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.14.5.1 Schussentfernungen Die Entfernung zwischen der Vorderkante der Schießrampe (Schusslinie) und der Reihe der Wettkampfscheiben beträgt für n K K 50 m +/- 1 m n L G 10 m +/- 0,05 m 8.14.5.2 Liegend- und Stehendschießen Bei allen Sprint- und Einzelwettkämpfen im Sommerbiathlon ist in Schussrichtung blickend die rechte Hälfte des Schießstands für das Liegendschießen und die linke Hälfte für das Stehendschießen vorzusehen. Die Unterteilung muss den Wettkämpfern mit Hilfe von Hinweistafeln unmissverständlich angezeigt werden. Eine Ausnahme von der Unterteilung in einen rechten und linken Teil erfolgt bei den Massenstart-, Staffel-Wettkämpfen, bei denen die Wettkämpfer auf allen Schießbahnen sowohl das Liegend- wie auch das Stehendschießen durchführen. Für alle LG-Sommerbiathlon-Wettkämpfe können hier durch den jeweiligen Ausrichter Abweichungen festgelegt werden. 8.14.5.3 Schießrampe Im rückwärtigen Teil des Schießstandes muss ein abgezäunter Bereich angelegt werden, 8 bis 10 m breit, (Schießrampe), gemessen nach rückwärts ab der Schusslinie, der sich über den gesamten rückwärtigen Teil des Schießstands erstreckt. Die Schießrampe muss sich möglichst auf der gleichen Ebene befinden wie der Bereich, auf dem die Wettkampfscheiben aufgestellt sind. Sowohl die Schießrampe als auch der Bereich der Wettkampfscheiben sollte höher liegen als das dazwischenliegende Gelände. Der Zutritt zu diesem Bereich ist den Wettkämpfern, Funktionären und Mitgliedern der Jurys vorbehalten. Unmittelbar hinter diesem Bereich muss ein zweites abgezäuntes Areal mit einer Breite von mindestens 2 m vorhanden sein, in dem sich je Mannschaft maximal drei Betreuer aufhalten können. Dieser Bereich muss so angelegt sein, dass er den Athleten-Betreuern eine gute Sicht auf die Scheiben und den Bereich der Schießrampe bietet. 8.14.5.4 Schießbahnen Die Schießrampe ist in Schießbahnen unterteilt, von denen jeweils ein Wettkämpfer schießt. Jede Schießbahn auf KK-Biathlonständen ist mindestens 2,50 m breit, für LG- Stände sollten die Schießbahnen für das Liegendschießen nicht unter 2 m und für das Stehendschießen nicht unter 1,5 m breit sein. Auf KK-Ständen ist jede Bahn von der Rampe bis zu den Scheiben auf beiden Seiten durch jeweils 5 T-Pfosten, beginnend bei 10 m, in abwechselnder Farbe, passend zur Hintergrundfarbe der Scheibennummern, zu markieren, welche die Bahnen deutlich abgrenzen, aber das Schießen nicht behindern. Von der ersten / letzten Schießbahn zur Außensicherung / zum Wall muss mindestens eine Schießbahnbreite frei sein. Der Scheibenhintergrund sollte auf allen Schießständen vom Boden bis 1 m über den Schießscheiben weiß sein. Die Schießbahnen und die dazugehörigen Scheiben müssen jeweils dieselbe Nummer tragen, die deutlich sichtbar angebracht ist, Stand 1 sollte immer in Laufrichtung gesehen am Ende des Schießstandes (also rechts) sein.

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