Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 16 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.11.9 Schießrampe Im rückwärtigen Teil des Schießstandes (Schießrampe) muss ein abgezäunter Bereich angelegt werden, 8 bis 10 m breit, gemessen nach rückwärts ab der Schießlinie („Feuerlinie“), der sich über den gesamten rückwärtigen Teil des Schießstands erstreckt. Die Schießrampe muss sich möglichst auf der gleichen Ebene befinden wie der Bereich, auf dem die Wettkampfscheiben aufgestellt sind. Sowohl die Schießrampe als auch der Bereich der Wettkampfscheiben sollte höher liegen als das dazwischenliegende Gelände. Der Zutritt zu diesem Bereich ist den Wettkämpfern, Funktionären und Mitgliedern der Jurys vorbehalten. Unmittelbar hinter diesem Bereich muss ein zweites abgezäuntes Areal mit einer Breite von mindestens 2 m vorhanden sein, in dem sich je Mannschaft maximal drei Betreuer aufhalten können. Dieser Bereich muss so angelegt sein, dass er den Athleten-Betreuern eine gute Sicht auf die Scheiben und den Bereich der Schießrampe bietet. 8.11.10 Schießbahnen Die Schießrampe ist in Schießbahnen unterteilt, von denen jeweils ein Wettkämpfer schießt. Jede Schießbahn auf KK-Biathlonständen ist mindestens 2,50 m breit, für LG- Stände sollten die Schießbahnen für das Liegendschießen nicht unter 2 m und für das Stehendschießen nicht unter 1,5 m breit sein. Auf KK-Ständen ist jede Bahn von der Schießrampe bis zu den Scheiben auf beiden Seiten durch jeweils 5 T-Pfosten, beginnend bei 10 m, in abwechselnder Farbe, passend zur Hintergrundfarbe der Scheibennummern, zu markieren, welche die Bahnen deutlich abgrenzen, aber das Schießen nicht behindern. Von der ersten / letzten Schießbahn zur Außensicherung / zum Wall muss mindestens eine Schießbahnbreite frei sein. Der Scheibenhintergrund sollte auf allen Schießständen vom Boden bis 1 m über den Schießscheiben in einer nicht reflektierenden, hellen, gleichmäßigen, neutralen Farbe sein. Die Schießbahnen und die dazugehörigen Scheiben müssen jeweils dieselbe Nummer tragen, die deutlich sichtbar angebracht ist, Stand 1 sollte immer in Laufrichtung gesehen am Ende des Schießstandes (also rechts) sein. 8.11.11 Schießmatten Sowohl für das Liegend-, als auch für das Stehendschießen müssen im vorderen Teil der Schießrampe einer jeden Schießbahn Matten ausgelegt werden. Bei allen DSB-Veranstaltungen sollten diese Matten eine Seitenlänge von mindestens 1,00 m x 1,50 m und eine Stärke von 1 - 2 cm aufweisen. Die Matten dürfen eine rutschfeste Oberfläche haben. 8.11.12 Wettkampfscheiben Es gibt zwei Arten von Scheiben, die bei Sommerbiathlonwettkämpfen verwendet werden, Metallscheiben (Klappscheiben) und Kartonscheiben. Für den Wettkampf werden nur Metallscheiben verwendet. Für das Anschießen der Gewehre dagegen sind nur Kartonscheiben zu verwenden. Für Trainingszwecke dürfen sowohl Metallscheiben als auch Kartonscheiben verwendet werden. Für Wettkämpfe des DSB sind nur Wettkampfscheiben zulässig, die der SpO Teil 0 entsprechen. Bei einem Wettkampf muss für alle Wettkämpfer der gleiche Typ von Wettkampfscheiben verwendet werden.

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