Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 14 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.11.5.1 Streckenmarkierung Die Strecke muss so klar markiert und definiert sein, dass bei den Teilnehmern zu keinem Zeitpunkt Zweifel darüber aufkommen, welcher Strecke zu folgen ist. Empfehlenswert ist, die Laufstrecke und Laufrichtung mit deutlich sichtbaren Markierungen zu kennzeichnen. Dies gilt vor allem für Streckenverzwei gungen und andere entscheidende Stellen. An solchen Stellen muss eine eindeutige Markierung angebracht werden. Nicht genutzte Streckenabschnitte und / oder Abzweigungen müssen komplett und durch gängig abgesperrt werden. 8.11.5.2 Wechselzone (Staffeln / Mannschaften) Bei Staffel-/ Mannschaftswettkämpfen muss am Ende eines geraden Streckenabschnitts eine 15 m lange und 5 m breite, gut markierte Wechselzone angelegt werden, die so beschaffen ist, dass die dort ankommenden Wettkämpfer mit kontrollierter Geschwindigkeit einlaufen können. Die Wechselzone muss an der Zeitnahme-Linie beginnen. Anfang und Ende dieser Wechselzone sind mit einer Markierung zu kennzeichnen, am Beginn der Wechselzone ist eine Hinweistafel „Wechselzone“ aufzustellen. Die Wechselzone darf nur von eintreffenden und abgehenden Wettkämpfern, sowie von den für die Wechselzone zuständigen Funktionären betreten werden. 8.11.5.3 Strafrunde Für Sommerbiathlon Sprint-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe muss unmittelbar nach dem Schießstand eine Strafrunde angelegt werden. Die zwischen dem rechten Rand des Schießstandes und dem Eingang zur Strafrunde zurückzulegende Entfernung sollte nicht mehr als 60 m betragen. Die Strafrunde sollte oval angelegt sein, mit einer Breite von 2 – 3 m und 70 m Länge (+/- 5 m), wobei am Innenrand der Runde gemessen wird. Die Öffnung sollte 10 m lang sein. Die Strafrunde muss mit Markierungen versehen werden, die so eng aufgestellt werden, dass die Teilnehmer die Stelle für den Einlauf / Auslauf nicht verfehlen können. Die Strafrunde muss in einem ebenen Bereich so angelegt werden, dass die Wettkämpfer, wenn sie in die Strafrunde gehen müssen, zwischen der Laufstrecke und der Strafrunde keine zusätzliche Entfernung zurückzulegen haben. 8.11.5.4 Zielbereich Hinter dem Zielbereich sollte eine Zielzone eingerichtet werden, an deren Ausgang eine Erfrischungsstelle eingerichtet wird, an welcher für die ins Ziel kommenden Wettkämpfer Getränke und weitere notwendige Hilfeleistungen bereitstehen können. 8.11.6 Schießstand Der Schießstand ist der Bereich, in dem bei einem Sommerbiathlon-Wettkampf das Schießen stattfindet. Der Schießstand muss im zentralen Bereich des Stadions angelegt sein. Sowohl die Ziele als auch die Schießrampe müssen für den größten Teil der Zuschauer einsehbar sein. Der Schießstand muss in einem flachen, ebenen Gelände angelegt und seitlich und hinter den Scheiben, in Übereinstimmung mit den jeweiligen nationalen Sicherheitsbestimmungen, mit Sicherheitswällen / Sicherheitsumbauungen umgeben sein. Der Schießstand muss hinsichtlich Strecken, Stadion und Umgebung so eingebaut und konfiguriert sein, dass die Sicherheit an vorderster Stelle steht. Zur Verbesserung der Lichtverhältnisse während der Wettkämpfe sollte die Schussrichtung nach Norden weisen. Beim Schießstand sind alle örtlich geltenden Gesetze zu beachten.
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