Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 20 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.14.3.1 Start-/ Zielbereiche Die Start- und Zielzonen sollten flach und eben beschaffen und ausreichend breit sein. Vor der Startlinie soll ein Freiraum von 3 - 5 m sein, der frei von jeder Behinderung ist. Hinter der Ziellinie soll ein Freiraum von 10 bis 15 m sein, der frei von jeder Behinderung ist. Die Startlinie für Gruppen- oder Simultanstarts muss so angelegt sein, dass die Wettkämpfer die gleiche Entfernung zurücklegen müssen. Beim Eingang zum Startbereich sollte eine Tafel aufgestellt werden, auf der der die Streckenpläne der Laufstrecke ersichtlich sind. 8.14.3.2 Start-Uhr Im Startbereich für Einzel- und Sprintwettkämpfe muss eine Start-Uhr so aufgestellt werden, dass sie von der Startlinie aus gut ablesbar ist. Uhrzeiger und Startsignal müssen synchron laufen. Darüber hinaus muss im oder in der Nähe des Startbereichs eine Uhr vorhanden sein, auf der der sich in diesem Bereich aufhaltende Wettkämpfer die genaue Tageszeit gut ablesen kann. 8.14.4 Laufstrecke und dazugehörige Teile Die Laufstrecken sollten 3 m breit sein. Jede Teilstrecke kann so oft durchlaufen werden, wie für den Wettkampf erforderlich ist. Engstellen wie Stege oder Waldpfade sollten maximal 50 m lang sein. Die Strecken müssen frei von Hindernissen sein. 8.14.4.1 Streckenmarkierung Die Strecke muss so klar markiert und definiert sein, dass bei den Teilnehmern zu keinem Zeitpunkt Zweifel darüber aufkommen, welcher Strecke zu folgen ist. Empfehlenswert ist, die Laufstrecke und Laufrichtung mit deutlich sichtbaren farbigen Markierungen zu kennzeichnen. Dies gilt vor allem für Streckenverzweigungen und andere entscheidende Stellen. An solchen Stellen muss eine eindeutige Markierung angebracht werden. Nicht genutzte Streckenabschnitte und/oder Abzweigungen müssen komplett und durchgängig abgesperrt werden. 8.14.4.2 Wechselzone (Staffeln/Mannschaften) Bei Staffel-/Mannschaftswettkämpfen muss am Ende eines geraden Streckenabschnitts eine 15 m lange und 5 m breite, gut markierte Wechselzone angelegt werden, die so beschaffen ist, dass die dort ankommenden Wettkämpfer mit kontrollierter Geschwindigkeit einlaufen können. Die Wechselzone muss an der Zeitnahme-Linie beginnen. Anfang und Ende dieser Zone sind mit einer Markierung zu kennzeichnen, am Beginn der Zone ist eine Hinweistafel „Wechselzone“ aufzustellen. Die Wechselzone darf nur von eintreffenden und abgehenden Wettkämpfern, sowie von den für die Wechselzone zuständigen Funktionären betreten werden. 8.14.4.3 Strafrunde Für Sommerbiathlon Sprint-, Massenstart- und Staffelwettkämpfe muss unmittelbar nach dem Schießstand eine Strafrunde angelegt werden. Die zwischen dem rechten Rand des Schießstandes und dem Eingang zur Strafrunde zurückzulegende Entfernung darf nicht mehr als 60 m betragen. Die Strafrunde sollte oval angelegt sein, mit einer Breite von 2 – 3 m und 70 m Länge (+/- 5 m), wobei am Innenrand der Runde gemessen wird. Die Öffnung muss mindestens 10 m lang sein. Die Strafrunde muss mit Markierungen

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