Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 18 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.13 Organisationsgremien und Ernennungen Für die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von DSB und LV Sommerbiathlon-Veranstaltungen und -Wettkämpfen sind folgende Organisationsgremien, zu wählen bzw. zu ernennen: n T echnischer Delegierter des DSB(LV) als Leitende Kampfrichter /Vertreter DSB (LV) n Wettkampfjurys n Berufungsjury 8.13.1 Die Wettkampfjury Für alle DSB und LV Sommerbiathlon-Veranstaltungen wird eine Wettkampfjury eingerichtet, die für alle Angelegenheiten der Veranstaltung entscheidungsbefugt ist. Die Wettkampfjury arbeitet gemäß diesem Regelwerk. Die Wettkampfjury trifft Entscheidungen bezüglich der Veranstaltung, der Wettkämpfe und des dazugehörigen Umfeldes samt Bedingungen, um die Regelkonformität, Fairness und Korrektheit sicherzustellen. Die Wettkampfjury verhängt Strafen bei Regelverstößen, die von den TD, Wettkampffunktionären und Angehörigen der Wettkampfjury festgestellt wurden. Sie kann auch aus eigenem An- trieb Strafen und Disziplinarmaßnahmen verhängen. Die Wettkampfjury gewährt auch Zeitausgleiche und regelt Wettkampfsituationen, die weder in diesen vorliegenden Regeln noch in anderen Regelwerken erfasst sind. Die Wettkampfjury bearbeitet und entscheidet über alle ihr vorgelegten Proteste. Die für eine Veranstaltung einzurichtenden Wettkampfjurys sind spätestens vor Beginn des Offiziellen Trainings zu wählen / festzulegen. Die Wettkampfjurys bleiben während der gesamten Veranstaltung im Amt, jedoch kann aus zwingenden Gründen eine Neuwahl /Nachwahl / Festlegung einzelner Jurymitglieder erforderlich werden. 8.13.1.1 Zusammensetzung der Wettkampfjury Bei allen Sommerbiathlonveranstaltungen besteht die Wettkampfjury aus drei Mitgliedern wie folgt: n R eferent LV als Vorsitzender n Z wei Vertreter der anwesenden Mannschaften /Vereine (Gewählte Mannschaftsoffizielle müssen im Besitz einer gültigen Kampfrichter-/Trainerlizenz (Sommerbiathlon) sein). n B ei DSB- Veranstaltungen wird die Wettkampfjury nicht gewählt, sie wird durch den DSB festgelegt und entsprechend eingesetzt und auch eingeladen. Sie besteht aus 3 Mitgliedern die Mitglied der TK BA Sportschießen sein oder eine nationale Kampfrichter A-Lizenz für Sommerbiathlon besitzen müssen. 8.13.1.2 Wettkampfjury-Sitzungen und Entscheidungen Die Wettkampfjury muss, in kürzester Zeit auf Weisung ihres Vorsitzenden zusammentreten können und muss 20 Minuten nach Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse noch für Wettkampfjury-Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Entscheidungen der Wettkampfjury werden im Regelfall gefällt, wenn alle Mitglieder anwesend sind. In Ausnahmefällen ist die Wettkampfjury jedoch befugt, eine Entscheidung zu treffen, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Die Entscheidungen erfolgen durch Stimmabgabe der einzelnen Mitglieder bezüglich des zur Diskussion stehenden Falles; eine einfache Mehrheit ist ausreichend. Die Stimme des Vorsitzenden der Wettkampfjury ist bei Stimmengleichheit entscheidend.

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