Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 17 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.12 Mannschaftsführer-Sitzungen Vor jeder Sommerbiathlon-Veranstaltung sollten Mannschaftsführer-Sitzungen anberaumt werden, auf denen die Jury bestimmt / bekannt gegeben wird, Auslosungen durchgeführt und Informationen über die Veranstaltung und die Wettkämpfe weitergegeben werden. Die Sitzung soll am Tag des offiziellen Trainings stattfinden. Hinsichtlich der weiteren Sitzungen während der Veranstaltung richten sich Daten und Zeiten nach den zeitlichen Forderungen bezüglich der Auslosungen. Den Vorsitz führt der Wettkampfleiter. 8.12.1 Teilnahme an den Mannschaftsführer-Sitzungen Die folgenden Personen sollen, soweit möglich, an den Mannschaftsführer-Sitzungen teilnehmen: n d er offizielle Vertreter des DSB; n d er Referent Sommerbiathlon des DSB und der jeweiligen LV‘e; n d er/die leitenden Kampfrichter des DSB; n M itglieder der Berufungs- und Wettkampfjury; n m aximal 3 Vertreter von jedem teilnehmenden LV (oder Mannschaft); n der Wettkampfleiter; n d ie Chefs des Schießstandes, der Strecke, der Zeitnahme und Auswertung, des Stadions, der Logistik und der Wettkampfsekretär oder ihre Vertreter. 8.12.2 Tagesordnung für die Mannschaftsführer-Sitzung Die Tagesordnung für eine Mannschaftsführer-Sitzung sollte folgende Punkte enthalten: n B egrüßung und Anwesenheitskontrolle der LV‘e (oder Mannschaften); n W ahl / Bekanntgabe der Wettkampfjury und der Berufungsjury (erste Sitzung); n A uslosung(en), (wenn nicht durch TD anders entschieden); n t echnische Einweisung für den nächsten Wettkampf/die nächsten Wettkämpfe; n A nmerkungen des leitenden Kampfrichters, Wettervorhersage, Verschiedenes; n F estlegung der nächsten Sitzung; n A usgabe Startnummern und Startlisten (wenn möglich). 8.12.3 Auslosung, Zuweisung und Tragen von Startnummern Die Wettkämpfer oder Mannschaften werden aus den Meldelisten im Zufallsverfahren manuell oder mit Hilfe eines Computers ausgewählt und erhalten auf der Grundlage dieser Auslosung ihre Startnummer; Die Auslosung sollte für jeden Wettkampf, wenn möglich nicht früher als 24 Stunden und nicht später als 12 Stunden vor dem Start des jeweiligen Wettkampfs erfolgen. Die Auslosungen sollten von mindestens zwei Mitgliedern der Wettkampfjury durchgeführt werden. Bei Sommerbiathlon-Veranstaltungen wird eine einzige Auslosung durchgeführt. Die zugewiesenen Startnummern sind die jeweiligen Nummern der Startposition der Staffel /Mannschaft für den Simultanstart. Die Startnummer muss zum Anschießen und im Wettkampf immer deutlich sichtbar getragen werden. Wettkämpfer, die sich nicht im Wettkampf befinden dürfen die Startnummer im Stadionbereich und auf der Strecke nicht offen tragen. Der Wettkämpfer ist selbst dafür verantwortlich, dass er ausschließlich die ihm durch die Startliste zugeordnete Startnummer trägt. Die Startnummernfarben innerhalb der Mannschaft / Staffel sind beim Startläufer rot, beim zweiten Läufer grün und beim dritten Läufer gelb.

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