Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 8 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.4.2 Die Wettkampfjury Für alle DSB und LV - Veranstaltungen wird eine Wettkampfjury eingerichtet, die für alle Angelegenheiten der Veranstaltung entscheidungsbefugt ist. Die Wettkampfjury arbeitet gemäß diesem Regelwerk. Die Wettkampfjury trifft Entscheidungen bezüglich der Veranstaltung, der Wettkämpfe und des dazugehörigen Umfeldes samt Bedingungen, um die Regelkonformität, Fairness und Korrektheit sicherzustellen. Die Wettkampfjury verhängt Strafen bei Regelverstößen, die von den TD, Wettkampffunktionären und Angehörigen der Wettkampfjury festgestellt wurden. Sie kann auch aus eigenem Antrieb Strafen und Disziplinarmaßnahmen verhängen. Die Wettkampfjury gewährt auch Zeitausgleiche und regelt Wettkampfsituationen, die weder in diesen vorliegenden Regeln noch in anderen Regelwerken erfasst sind. Die Wettkampfjury bearbeitet und entscheidet über alle ihr vorgelegten Proteste. Die für eine Veranstaltung einzurichtenden Wettkampfjurys sind in der Mannschaftsführersitzung zu wählen / ernennen. Die Wettkampfjurys bleiben während der gesamten Veranstaltung im Amt, jedoch kann aus zwingenden Gründen eine Neuwahl / Nachwahl bzw. Nach-Ernennung einzelner Jurymitglieder erforderlich werden. 8.4.2.1 Zusammensetzung der Wettkampfjury Bei allen Sommerbiathlonveranstaltungen besteht die Wettkampfjury aus drei (3) Mitgliedern wie folgt: a) Referent DSB / LV als Vorsitzender b) Zwei (2) Vertreter der anwesenden Verbände / Vereine (gewählte Jurymitglieder müssen im Besitz einer gültigen Kampfrichter-/Trainerlizenz sein). Bei DSB-Veranstaltungen wird die Wettkampfjury nicht gewählt, sie wird durch den DSB festgelegt/ ernannt, entsprechend eingesetzt und auch eingeladen. Sie besteht aus drei (3) Mitgliedern, die Mitglied der TK / BA Sportschießen sind oder eine nationale Kampfrichter A-Lizenz für Sommerbiathlon / Target Sprint besitzen. 8.4.2.2 Wettkampfjury -Sitzungen und Entscheidungen Die Wettkampfjury muss in kürzester Zeit auf Weisung ihres Vorsitzenden zusammentreten können und muss 20 Minuten nach Bekanntgabe der vorläufigen Ergebnisse noch für Wettkampfjury-Aufgaben zur Verfügung stehen. Die Entscheidungen der Wettkampfjury werden im Regelfall gefällt, wenn alle Mitglieder anwesend sind. In Ausnahmefällen ist die Wettkampfjury jedoch befugt, eine Entscheidung zu treffen, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Die Entscheidungen erfolgen durch Stimmabgabe der einzelnen Mitglieder bezüglich des zur Diskussion stehenden Falles; eine einfache Mehrheit ist ausreichend. Die Stimme des Vorsitzenden der Wettkampfjury ist bei Stimmengleichheit entscheidend. 8.4.3 Berufungsjury Gegen eine von der Wettkampfjury gefällte Entscheidung bezüglich Strafen und Disziplinarmaßnahmen kann Berufung eingelegt werden. Die Berufung muss bei der zuständigen Berufungsjury und gemäß der DSB-SpO eingebracht werden. Die Berufungsjury setzt sich nach Teil 0 der DSB-SpO zusammen. Vorsitzender ist der DSB Referent Sommerbiathlon / Target Sprint bzw. der Referent Sommerbiathlon / Target Sprint des LV.
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