Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 7 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.3.3 Auslosung, Zuweisung und Tragen von Startnummern Die Wettkämpfer oder Mannschaften werden aus den Meldelisten im Zufallsverfahren manuell oder mit Hilfe eines Computers ausgewählt und erhalten auf der Grundlage dieser Auslosung ihre Startnummer. Die Auslosung sollte, wenn möglich von mindestens zwei Mitgliedern der Wettkampfjury durchgeführt werden. Die zugewiesenen Startnummern sind die jeweiligen Nummern der Startposition der Staffel / Mannschaft / Teams für den Simultanstart. Die Startnummer muss zum Anschießen und im Wettkampf immer deutlich sichtbar getragen werden. Wettkämpfer, die sich nicht im Wettkampf befinden, dürfen die Startnummer im Stadionbereich und auf der Strecke nicht offen tragen. Der Wettkämpfer ist selbst dafür verantwortlich, dass er ausschließlich die ihm durch die Startliste zugeordnete Startnummer trägt. 8.4 Organisationsgremien und Ernennungen Für die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von DSB und LV -Veranstaltungen und -Wettkämpfen sind folgende Organisationsgremien, zu wählen bzw. zu ernennen: a. Technischer Delegierter des DSB / des LV als Leitender Kampfrichter / Vertreter DSB (LV) b. Wettkampfjurys c. Berufungsjury 8.4.1 Wettkampfpersonal Folgende Mitarbeiter sind bei DSB und LV-Wettkämpfen zwingend erforderlich, um einen Wettbewerb effektiv und sicher durchzuführen zu können: a. Wettkampfleiter (CM) b. Chef Zeitnahme (CRTSO) sowie zusätzliche Assistenten, die für den Betrieb von Timing-Systemen und die Erstellung von Ergebnislisten erforderlich sind. c. Schießstandchef (CRO) sowie eine zusätzliche Schießstand-Aufsicht (RO) für jeweils zwei (2) Schießbahnen auf dem Schießstand. d. Streckenchef (RC) sowie zusätzliche Assistenten (RA) nach Bedarf, um die Wettkämpfe zu starten und die Rennstrecke zu überwachen/sichern. e. Wettkampf-Jury (CJ) Eine dreiköpfige Jury muss ernannt werden, um über Proteste zu entscheiden. Der Wettkampfleiter kann als Juryvorsitzender fungieren. Trainer oder sachkundige Eltern können als Jurymitglieder ernannt werden, sofern sie nicht bei Protesten entscheiden müssen, an denen ihre Club- oder Familienmitglieder beteiligt sind. Bei DSB - Wettkämpfen wird die Jury vom Veranstalter eingesetzt, alle eingesetzten Jurymitglieder müssen die höchste nationale Kampfrichterlizenz haben. Bei Bedarf kann weiteres Personal eingesetzt werden f. Berufungsjury (JOA) Bei allen Wettkämpen ab der Ebene der Landesmeisterschaften muss eine Berufungs-Jury eingesetzt werden, hierbei ist der Vorsitzende grundsätzlich der Wettkampfbeauftragte des DSB / LV der sich bei Bedarf 2 unabhängige LV- / Vereinsvertreter sucht um über einen weiterführenden Protest nach JuryEntscheid dann für den Wettkampf endgültig entscheidet. g. Technischer Delegierter (TD) Wird bei Deutschen Meisterschaften vom DSB eingesetzt, Regel 0.6.2.2

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