Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 11 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.5.5 Wettkampfscheiben Jeder Athlet feuert auf Wettkampfscheiben, deren Vorderseite in einem Abstand von 10 Metern von der Schusslinie platziert wird. Jeder Zielmechanismus hat fünf (5) Klappscheiben mit einem Durchmesser von 35 mm und einem mittleren Abstand zwischen den Zielen von 78-85 mm. Die Zielflächen müssen schwarz lackiert und in einem weiß lackierten Mechanismus montiert sein. Die Zielscheiben müssen fallen oder auf andere Weise ein sichtbares Treffersignal für Schützen, Trainer, Schießstandpersonal und Zuschauer liefern, wenn sie getroffen werden. Nur Klappscheiben, die fallen und ein solches sichtbares Treffersignal liefern, zählen als Treffer. Der Zielmechanismus muss so ausgelegt sein, dass die Zielscheiben elektronisch oder mechanisch von der Schusslinie zurückgesetzt werden können, nachdem jeder Athlet eine Schießeinlage abgeschlossen hat. Es dürfen nur Ziele verwendet werden, die den ISSF-Anforderungen entsprechen. 8.5.6 Ziele Abbildung 2: Vorgaben für Target Sprint Klappscheibensysteme 8.5.6.1 Ziel- und Trefferzone n Zielzone für Liegend- und Stehendschießen 35 mm n Trefferzone für Liegendschießen 15 mm und für Stehendschießen 35 mm 8.5.6.2 Höhe der Wettkampfscheiben Alle Wettkampfscheiben müssen in einer gleichmäßigen Höhe relativ zur Höhe der Feuerlinie von 0,35 m ± 0,05 m für das Liegendschießen und 1,40 m ± 0,10 m für das Stehendschießen platziert werden. 8.5.7 Gewehrständer Auf den Schießbahnen müssen kleine Gewehrständer vorhanden sein. Zusätzlich müssen große Gewehrständer in der „rifle storage area“ vorhanden sein, die in der Nähe des Schießstandes platziert sein muss. Die kleinen Gewehrständer müssen in der Mitte zwischen zwei Schießbahnen so positioniert werden, dass jeder Athlet einen gleichen Abstand zum/ vom kleinen Gewehrständer auf seiner Schießbahn zurücklegen muss. Es ist nicht erlaubt, die Gewehrständer anders hinzustellen. Die Gewehrständer sollten aus Holz gefertigt und so ausgelegt sein, dass Gewehre nicht versehentlich herausfallen können. Die Aussparungen, um die Gewehre aufzunehmen, müssen mindestens 35 mm breit

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