Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 5 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.2.1.8 Auf dem Schießstand müssen die Gewehre, wenn sie sich nicht auf den Schießbahnen befinden, immer in einem Gewehrständer, der vom Schießstandchef für die Aufbewahrung der Gewehre vorgesehen ist, oder in ihren Koffern verstaut sein, es sei denn, ein anderer zuständiger Schießleiter hat eine andere Genehmigung erteilt. 8.2.2 Anweisungen im Schießstand 8.2.2.1 Der Schießstandchef oder andere zuständige Schießleiter sind dafür verantwortlich, die Kommandos „5 Minuten Vorbereitungszeit Start“, „5 Minuten Vorbereitungszeit Stop“, „Athleten bereit“, „Athleten gesetzt“, „Start“ und andere notwendige Kommandos zu geben. Das Kommando „Start“ kann auch durch einen Pfiff, das Abfeuern einer Startpistole erfolgen. Die Schießleiter müssen sicherstellen, dass alle Befehle befolgt werden und die Gewehre sicher gehandhabt werden. 8.2.2.2 Vorgabe zur Verwendung von verschiedenen Gewehrtypen In Target Sprint-Wettkämpfen dürfen nur Einzelschussmagazine verwendet werden. In Sommerbiathlonwettkämpfen ist die Nutzung von 5-Schuss- und 1-Schuss-Magazinen zulässig. 8.2.2.3 Ein Gewehr gilt als geladen, wenn ein Geschoss das Patronenlager oder den Verschluss berührt, bzw. bei Mehrladegewehren, wenn ein geladenes Magazin in den Ladekanal des Gewehres eingeführt ist. 8.2.2.4 Wenn das Kommando „STOP“ gegeben wird oder ein „Pfiff“ ertönt, muss das Schießen sofort eingestellt werden. Wenn der Athlet sein Gewehr bereits geladen hat, muss er sein Gewehr sicher in Scheibenrichtung halten und den Schießstandchef sofort benachrichtigen. Nur auf Anweisung des Schießstandchefs darf der Athlet das geladene Gewehr entladen oder ggf. leerschießen und muss dann das Schießen sofort einstellen. Wenn der Schießstandchef das Kommando „ENTLADEN“ gibt, müssen alle Teilnehmer sicherstellen, dass ihre Gewehre und Magazine entladen sind und in einen sicheren Zustand gebracht werden. Für das Entladen oder ggf. leerschießen von Luftgewehren muss die Erlaubnis des Schießstandchefs eingeholt werden. Die Vorbereitungen für das Schießen und das Schießen selbst dürfen erst dann wieder aufgenommen werden, wenn das Kommando oder das Signal zum „START gegeben wird oder ein erneuter „Pfiff“ erfolgt. 8.2.3 Zusätzliche Sicherheitsanforderungen 8.2.3.1 Trockenschießen ist das Auslösen des gespannten Abzugsmechanismus eines Gewehrs, das mit einer Vorrichtung ausgestattet ist, die es ermöglicht, den Abzug zu betätigen, ohne die Treibladung (auch Luft oder Gas) freizusetzen. Trockenschießen und Zielübungen sind nur an der Schießlinie (Feuerlinie) oder in einem extra ausgewiesenen Bereich in Übereinstimmung mit den vorliegenden Regeln erlaubt, wobei Luftschüsse beim Trockenschießen nicht erlaubt sind.
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