Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 4 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.2.1.3 Wenn sich die Athleten auf ihren Schießbahnen befinden müssen ihre Gewehre, wenn sie sich nicht im Gewehrständer befinden, immer in eine sichere Richtung gerichtet sein. Der Verschluss darf erst geschlossen werden, wenn das Gewehr in eine sichere Richtung auf das Ziel gerichtet ist. Beim Sommerbiathlon darf das befüllte Magazin erst vollständig eingelegt und eingerastet (verriegelt) werden, wenn das Gewehr sicher in Richtung der Schießbahn zeigt. Beim Target Sprint darf das Magazin nur eingesteckt bleiben, wenn kein Diabolo darin ist, es darf erst geladen und eingerastet (verriegelt) werden, wenn das Gewehr in Richtung der Ziele zeigt. 8.2.1.4 Wenn alle Trainings- und Wettkampfschießphasen und Laufphasen abgeschlossen sind und die Athleten die Schießbahn mit ihren Gewehren verlassen, muss das Gewehr entladen sein, wobei der Verschluss oder die Verriegelung geöffnet und eine Sicherheitsfahne oder Mündungsabdeckung verwendet werden muss. Eine Standaufsicht muss sich vergewissern, dass sich keine Diabolos im Patronenlager, Lauf oder Magazin befinden und dass eine Sicherheitsfahne oder eine Mündungsabdeckung verwendet wird. 8.2.1.5 Beim Einstellen des Gewehrs in den Gewehrständer auf dem Schießstand während des Trainings und des Wettkampfs muss das System (Verschluss oder Verriegelung) durch Öffnen des Spannhebels vollständig geöffnet sein. Bei Target Sprint darf das Magazin eingeschoben bleiben, darf aber nicht mit einem Diabolo befüllt und nicht vollständig eingeführt und nicht eingerastet (verriegelt) sein. 8.2.1.6 Wenn der Athlet seine Waffe verpackt oder sie von der Schießbahn entfernt, ohne sie von einer Standaufsicht kontrollieren zu lassen und wenn im Nachhinein durch die Jury festgestellt wird, dass es sich um einen Sicherheitsverstoß handelt, kann der Athlet nachträglich disqualifiziert (DSQ) werden. 8.2.1.7 Wenn sich Personen vor der Schießlinie/Feuerlinie aufhalten, ist das Hantieren mit den Waffen nicht erlaubt, es müssen Sicherheitsfahnen oder Mündungsabdeckungen eingesetzt oder angebracht werden. Wenn es für ein Mitglied der Jury, eine Standaufsicht oder den technischen Delegierten (TD) notwendig ist, sich während des Trainings, des Wettkampfs oder eines Finales vor die Schießlinie zu begeben, muss dies vom Schießleiter genehmigt und kontrolliert werden. Jede Bewegung vor der Linie darf erst erlaubt werden, wenn alle Sicherheitsfahnen oder Mündungsabdeckungen angebracht sind. Von dieser Regelung darf beim Target Sprint nur in der Übergangsphase zwischen der Vorbereitungsphase und dem Start des Rennens, also wenn sich alle Starter zur Startlinie begeben und der Schießstandchef eine Finale Kontrolle der Klappscheiben vor dem Start durchführt, sowie beim Papierscheibenwechsel abgewichen werden. In diesem Fall müssen die Sicherheitsfahnen /Mündungsabdeckung nicht an die Gewehre angebracht werden. Von dieser Regelung darf beim Sommerbiathlon nur beim Anschießen abgewichen werden. Der Schießstandchef hat zuvor die Sportler zum „Leerschießen“ der Magazine und anschließend zum Verlassen der Matte und Abstellen der Gewehre in die Gewehrständer aufzufordern.

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