Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 10 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.5 Target Sprint™ Veranstaltungsvorgaben 8.5.1 Start- und Ziel-Bereich Start- und Zielzonen für den Laufparcours müssen flach und eben und mindestens fünf (5) Meter breit sein. An den Seiten der Ziellinie (außerhalb der Laufstrecke) sollte ein offener Raum von mindestens drei (3) Metern frei von Hindernissen vorhanden sein. Es sollte eine freie Fläche von 10 bis 15 Metern hinter der Ziellinie sein, die frei von Hindernissen ist, wo Läufer ihr Rennen beenden können. Wenn möglich, sollte sich der Startbereich links und der Zielbereich rechts vom Zuschauerbereich befinden. 8.5.2 Die Laufstrecke Die Laufstrecke sollte mindestens drei (3) Meter breit sein. Jeder Abschnitt der Laufstrecke sollte so angelegt sein, dass er eine Schleife bildet, die vom Schießstand aus beginnt und zum Schießstand zurückkehrt. Jeder Abschnitt kann so oft wie nötig verwendet werden, um den Wettbewerb abschließen zu können. Die Laufstrecke muss frei von Hindernissen oder Unebenheiten sein, die Athleten daran hindern würden, sicher mit voller Geschwindigkeit zu laufen. 8.5.3 Luftgewehr-Schießstand Der Schießstand sollte in der Nähe des Start- / Zielbereichs der Laufstrecke eingerichtet werden. Der Bereich sollte eine Feuerlinie mit ausgewiesenen Schießbahnen haben. Die Anzahl der Klappscheiben-Anlagen muss denen der Schießbahnen entsprechen. Kleine Gewehrständer für jede Schießbahn und ein Sicherheitsaufbau an den Seiten und hinter den Klappscheiben als äußerer Abschluss des Schießstandes muss vorhanden sein. Ein Waffenablagebereich („rifle storage area“) muss neben dem Schießstand vorhanden sein, in dem große Gewehrständer aufgestellt sind, um die Luftgewehre aller Athleten während des Wettkampfes aufnehmen zu können. Die Klappscheiben und Schießbahnen sollten für die Mehrheit der Zuschauer gut sichtbar sein. Zielbereich und Schießbahnen für Outdoor-Wettkämpfe müssen oben offen bleiben um natürliches Licht für alle Bereiche gleichmäßig garantieren zu können. Der Schießstand muss sich auf ebenem Boden befinden. Die Sicherheitsmerkmale für den Schießstand müssen den aktuellen Richtlinien des nationalen Verbands für das Schießen mit Luftgewehren entsprechen. Die Sicherheitsbarriere (hinter den Zielen) muss über eine glatte einheitliche Farbe – entweder weiß, hellgrau, hellgrün – vom Boden bis zu einer Höhe von 1 Meter über den Zielen an der Oberseite der Barriere über die gesamte Breite des Schießstandes verfügen. Bei Regen kann der Veranstalter eine Abdeckung für die Gewehrständer in der „rifle storage area“ zur Verfügung stellen. 8.5.4 Schießstand-Feuerlinie und Schießbahnen Der Schießstand muss eine Feuerlinie haben und in Schießbahnen unterteilt sein. Die Feuerlinie muss an der Vorderseite der Schießbahnen deutlich (mit einem Trassenband oder einer 10 cm breiten Linie) gekennzeichnet sein. Die Schießbahn ist der ausgewiesene Bereich, in dem ein einzelner Athlet auf sein Ziel schießt. Jede Schießbahn sollte zwischen 1,5 und 2,0 Meter breit und deutlich mit Schießbahnnummern gekennzeichnet sein. Jeder Athlet in einem Wettkampfrennen wird angewiesen, auf einer bestimmten Schießbahn zu schießen. Die Anzahl der Athleten in einem Rennen darf die Anzahl der Schießbahnen nicht überschreiten.

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