Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 3 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 8.1 Regeln für faire Wettkämpfe Wenn eine Scheibe in einem Qualifikationsdurchgang ohne Verschulden des Athleten nicht funktioniert, muss dem Athleten eine andere Scheibe oder nach einer ausreichenden Ruhezeit eine andere Startmöglichkeit gegeben werden. Wenn der Athlet eine Störung an seiner eigenen Ausrüstung erleidet und aufgrund dieser Störung keine Phase des Qualifikationslaufs oder des Finales mehr absolvieren kann, erhält er keine weitere Startmöglichkeit. Schrittmachen, d.h. vor, neben oder hinter Wettkämpfern zu Fuß herzulaufen, ist verboten. Am Wettkampf nicht teilnehmenden Personen ist es gestattet, bis zu 15 m weit neben den Wettkämpfern herzulaufen, um ihnen Wettkampfinformationen zu geben oder Getränke anzubieten. Es ist verboten, die Wettkämpfer so zu berühren, dass ihnen dies beim Vorankommen hilft oder es andere Wettkämpfer behindert. Während des Wettkampfs ist es verboten, den Wettkämpfern zu helfen. Im Stadionbereich, der entsprechend zu kennzeichnen ist und bei allen Target Sprint Veranstaltungen ist es grundsätzlich verboten, neben den Wettkämpfern herzulaufen. 8.2 Safety – Sicherheit ist von grösster Bedeutung 8.2.1 Regeln für die Handhabung des Gewehrs 8.2.1.1 Um die Sicherheit zu gewährleisten müssen alle Waffen stets mit größter Sorgfalt behandelt werden. Die Waffen dürfen während des Trainings oder des Wettkampfs nicht von der Schießlinie entfernt werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung des Schießleiters vor. 8.2.1.2 Sicherheitsfahnen oder Mündungsabdeckungen (nur LG) aus fluoreszierendem orangefarbenem, rotem oder ähnlich leuchtendem Material müssen immer in alle Gewehre eingesetzt oder über der Mündung angebracht sein, es sei denn, ihre Entfernung ist durch diese Regeln gestattet. Um zu zeigen, dass die Gewehre entladen sind, müssen die Sicherheitsfahnen (Sicherheitsleinen) lang genug sein, um über die gesamte Länge des Laufs von Gewehren zu reichen. Bei nicht-magazinfähigen (Einzellader-) Gewehren muss auch der Verschluss geöffnet sein, um zu zeigen, dass sie entladen sind: a. Sicherheitsfahnen oder Mündungsabdeckungen müssen stets bei allen Gewehren, die sich nicht in Gewehrkoffern oder n beim Target Sprint im Gewehrständer an der Feuerlinie befinden oder n beim Sommerbiathlon im Gewehrständer am Schießstand befinden, in die Gewehre eingeführt oder über die Mündung gestülpt werden. b. Wenn keine Sicherheitsfahne oder Mündungsabdeckung verwendet wird, wie es diese Regel vorschreibt, muss ein Jurymitglied dem Athleten eine VERWARNUNG aussprechen mit der Anweisung, eine Sicherheitsfahne oder eine Mündungsabdeckung am Gewehr anzubringen. c. Bestätigt ein Jurymitglied, dass ein Athlet sich weigert, eine Sicherheitsfahne oder eine Mündungsabdeckung anzubringen, wie es diese Regel verlangt, und nachdem er verwarnt wurde, muss der Athlet disqualifiziert werden (DSQ).

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