Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 9 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.4.4 Probeschießen/Offizielles Training Dem Athleten muss vor Beginn der offiziellen Wettkämpfe die Möglichkeit zum Training auf der Wettkampfanlage inklusive Probeschießen eingeräumt werden. Trainer können Teleskope verwenden, um die Schüsse beobachten und den Athleten Korrekturhilfen geben zu können. 8.4.5 Qualifikations-Rennen In allen Klassen in denen mehr Sportler gemeldet sind, als Schießstände vorhanden sind, werden zwei oder mehrere Qualifikationsrennen im Simultanstart durchgeführt. Sollte in den jeweiligen Klassen nur ein Qualifikationsrennen erforderlich sein, so werden statt eines Qualifikationsrennens und eines Finals zwei gleichwertige Wertungsrennen durchgeführt, deren Laufzeiten zusammenaddiert werden. Sieger ist hier der Sportler mit der schnellsten Gesamtzeit aus beiden Rennen. In allen übrigen Klassen, in denen Qualifikationsläufe ausgetragen wurden, ziehen abhängig von der Anzahl der Schießbahnen die besten Athleten entsprechend ihrer Qualifikationszeit ins Finale ein. 8.4.6 Finalrennen/Finalwertung Die Finalisten einer Wettkampfklasse starten zur gleichen Zeit, wobei sie nach den Qualifikationszeiten entsprechend aufsteigend in 2 Startreihen aufgestellt werden und auch die Schießbahnen zugeordnet bekommen. Die Anzahl der Athleten, die für ein Finale zugelassen werden richtet sich nach der Anzahl der verfügbaren Schießbahnen, wobei grundsätzlich mindestens eine Schießbahn als Reservebahn freigehalten werden muss. Die endgültige Wertung richtet sich nach der Reihenfolge des Zieleinlaufs bzw. der Gesamtzeit, die jeder Athlet für die drei Laufrunden und die zwei Schießeinlagen benötigt hat. 8.4.7 Ergebnislisten/Finalwertung Ergebnislisten mit den endgültigen Platzierungen und den Zeiten aller Teilnehmer in einer Wettkampfklasse müssen am Veranstaltungsort veröffentlicht werden. 8.4.8 Proteste/Einsprüche gegen die Wertung Die inoffizielle Ergebnisliste unterliegt gegebenenfalls Protesten und Korrekturen. Proteste müssen schriftlich, spätestens 15 Minuten nach der Veröffentlichung der inoffiziellen Ergebnisse erfolgen. Wenn innerhalb der Protestzeit keine Proteste eingehen, werden die Ergebnisse offiziell. Der Chef Zeitnahme /Wettkampfleiter kann offensichtliche Fehler korrigieren. Über Verfehlungen und Proteste entscheidet die Jury. 8.4.9 Proteste/Einsprüche gegen die Wettkampfbedingungen Proteste gegen die Wettkampfbedingungen können beim Wettkampfleiter oder bei der Jury schriftlich eingereicht werden, wenn ein Athlet der Meinung ist, dass er unter unfairen Bedingungen antreten muss / musste. Eine vom Veranstalter festgelegte Protestgebühr kann erhoben werden. Nur wenn dem Protest stattgegeben wird, wird die Protestgebühr zurückerstattet.

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