Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 5 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.2.3 Schießbestimmungen Athleten müssen Treffer auf alle fünf Ziele erzielen, bevor sie weiterlaufen dürfen. Nur Klappscheiben, die fallen, und damit ein sichtbares Trefferbild liefern, zählen als Treffer. Es ist erlaubt, maximal 15 Schüsse abzugeben, um alle fünf Ziele zu treffen. Wenn nach 15 Schüssen Ziele nicht getroffen wurden, wird der Athlet für jedes nicht getroffene Ziel durch einen Offiziellen 15 Sekunden in der „Penalty-Box“ aufgehalten, bevor er das Rennen fortsetzen darf. Hinweis: Organisatoren können eine maximale Anzahl von Schüssen festlegen, die bei jedem Schießen abgefeuert werden müssen. Wenn beispielsweise weniger erfahrene Schützen am Start sind, die nur mit Mühe in der Lage sind, ihre Ziele zu treffen: z.B. 20 gezielte Schüsse, danach darf weitergelaufen werden. 8.2.4 Phasenwechsel: Laufen – Schießen – Laufen Der Athlet trägt das Gewehr während des Rennens nicht. Das Gewehr verbleibt im Gewehrständer auf der Schießbahn des Athleten, während er läuft. Am Ende der beiden ersten Laufrunden müssen die Athleten: 1) sich dem Schießstand annähern, 2) ihr Gewehr aus den Gewehrständer nehmen, 3) an der Feuerlinie den Anschlag einnehmen, 4) maximal 15 Schüsse abgeben, um alle fünf Ziele zu treffen, 5) den Verschluss bzw. die Lademulde am Gewehr öffnen, bei Magazinwaffen das Magazin in der Waffe belassen, jedoch in die Auswurfpostition bringen (die Diabolo-Öffnung muss sichtbar sein), 6) das Gewehr in den Gewehrständer abstellen und anschließend 7) die nächste Laufrunde absolvieren. 8.2.5 Regeln für einen fairen Wettbewerb (Disziplinarregeln) Fair Play ist Pflicht. Fair Play ist sportliches Verhalten, das über die bloße Einhaltung von Regeln hinausgeht Es ist die Haltung des Athleten, seine Achtung und sein Respekt vor dem sportlichen Gegner sowie die Wahrung dessen physischer und psychischer Unversehrtheit. Es ist die Vermeidung und Verhinderung von Betrug, Doping, körperlicher und verbaler Gewalt, Ausnutzung ungleicher Chancen und Korruption (http://www.usatf.org/about/privacy---other-policies/code-of-ethics/code.aspx). 8.2.6 Disqualifikationen für folgende Vergehen/Verstöße: 1. Vorsätzlicher Körperkontakt im Rennen muss vermieden werden. Das Schieben, Halten oder andere unfaire Kontakte und Behinderungen zwischen Athleten sind verboten und werden mit Disqualifikation geahndet. 2. Wenn ein Athlet zu früh startet, muss die gesamte Startgruppe angehalten und das Rennen neu gestartet werden. Der für den frühen Start verantwortliche Athlet wird zunächst verwarnt. Wenn derselbe Athlet einen weiteren Fehlstart verursacht, wird er disqualifiziert. 3. Wenn ein Athlet auf Ziele schießt, die nicht Ziele seiner Schießbahn sind. 4. Wenn der Athlet mehr Schüsse als erlaubt sind abgibt. 5. Wenn ein Athlet auf einer anderen als der ihm zugewiesenen Schießbahn schießt, wird er disqualifiziert (gemäß Ziffer 8.7.1). 6. Das nicht Öffnen des Verschlusses / der Lademulde, bei Mehrladewaffen das nicht in Auswurfposition bringen (die Diabolo-Öffnung muss sichtbar sein) des Magazines, bevor die Schießbahn verlassen wird.

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