Sportordnung des DSB

Regeln für Target Sprint und Sommerbiathlon Teil 8; Seite 2 8 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 8.0 Anwendung für Target Sprint und Sommerbiathlon Diese Regeln und die allgemeinen Regeln aus Teil 0 der DSB-Sportordnung (SpO) müssen bei allen DSB- und LV-Wettkämpfen soweit sie anwendbar sind, angewendet werden, es sei denn, in gesonderten Regeln oder in der Ausschreibung werden Änderungen/Abweichungen bekannt gegeben. Der Teil 8 der DSB SpO ist hier in 2 Teile aufgeteilt: n K apitel 8.1 – 8.10 Target Sprint (1. Teil) n K apitel 8.10 – 8.30 Sommerbiathlon (2. Teil) wobei der 1. Teil nur für Target Sprint Wettbewerbe und der 2. Teil nur für Sommerbiathlon Wettbewerbe anzuwenden ist. Die Wettkampfjury kann zur Gewährleistung einer sicheren Wettkampfdurchführung bei besonderen Streckenumständen die Streckenlänge zwischen den Schießeinlagen sowie weitere Streckenspezifikationen anpassen. 8.1 DSB-Regeln Target Sprint – Allgemeines 8.1.1 Vorwort zur Wettkampfvariante Target Sprint Target Sprint ist eine Kombination aus Schießen und Mittelstreckenlauf, bei dem die Sportler ausgeprägte Schießfähigkeiten und körperliche Fitness entwickeln müssen. Target-Sprint-Teilnehmer werden nach Alter und Geschlecht (in Wettkampfklassen) eingeteilt. Target-Sprint-Wettbewerbe können überall dort organisiert werden, wo die Sicherheitsbestimmungen für das Schießen eingehalten und ein 400- bis 500- Meter-Laufparcours eingerichtet werden kann. 8.1.2 Target Sprint™ Stadion Target-Sprint-Events werden an einem Veranstaltungsort organisiert, der die Kombination eines Laufstrecke mit einem Luftgewehr-Schießstand ermöglichtet. Die Organisatoren sollten das in der Abbildung unten gezeigte Konzept des Veranstaltungsortes verwenden. Ein (Sport)Platz mit einer 400-Meter-Laufstrecke/Laufbahn ist dafür bestens geeignet, solange ein Luftgewehr-Schießstand aufgestellt werden kann, so dass die Sicherheit der Teilnehmer und Zuschauer gewährleistet ist. Außenbereiche mit Laufwegen eignen sich ebenfalls hervorragend, wenn neben dem Laufweg ein geeigneter Standort für einen Luftgewehr-Schießstand gefunden werden kann. Die Anzahl der Schießbahnen auf dem Luftgewehr-Schießstand kann zwischen 10 (Minimum) und 12 (Maximum) variieren. Für Hallen-Target Sprint Veranstaltungen sollte der Laufparcours mindestens 200 m lang sein (entspricht 2 Laufrunden vor jedem Schießen und vor dem Ziel) und der Luftgewehr-Schießstand mit mindestens 10 Schießbahnen ausgestattet sein. Detaillierte Anforderungen an die Laufstrecke und den Luftgewehr-Schießstand enthält Kapitel 8.5.0 dieses Regelwerkes.

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