Sportordnung des DSB

Regeln für das Schießen mit Vorderladerwaffen Teil 7; Seite 9 7 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 7.7.6.2 Nichtzünden der Treibladung Wird die Treibladung nicht gezündet, obwohl das Zündmittel gezündet hat, so muss die Waffe mindestens zehn Sekunden lang im Anschlag auf den Kugelfang gerichtet bleiben. Die Aufsicht ist zu verständigen. Der Schütze hat die Störung selbst zu beseitigen. Die Aufsicht hat darauf zu achten, dass dabei die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. 7.7.6.3 Fehlladung Eine Fehlladung kann nach Anmeldung bei der Aufsicht auf den Kugelfang abgeschossen werden. Dies wird nicht als Wettkampfschuss gewertet. 7.8 Flintenschießen mit Vorderladern Die Vorschriften des Teils 3 der SpO (Flinte) sind, soweit in dieser Regel nicht anders bestimmt, sinngemäß anzuwenden. 7.8.1 Wettbewerbe Zugelassen sind: a) Perkussionsflinte Regel 7.71 b) Steinschlossflinte Regel 7.72 in zwei selbstständigen Wettbewerben mit getrennter Wertung. 7.8.2 Schießanlagen 35° 70° Waiting Point Wartepunkt 5 4 2 1 3 4 Ground Level Standniveau 1 2 3 5 Repairing Table Tisch Fehlerbehebung Point of Intersection Schnittpunkt der Wurfscheibe mit dem Standniveau Point of Intersection Schnittpunkt der Wurfscheibe mit dem Standniveau 60m ±5m

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