Sportordnung des DSB

Regeln für das Schießen mit Vorderladerwaffen Teil 7; Seite 7 7 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 7.7.4 Ladevorgang – Einbringung der Treibladung Die Waffe muss vom Schützen selbst geladen werden. Die Waffen dürfen erst nach Beginn der Wettkampfzeit geladen werden. Vorzeitig eingebrachte Ladungen müssen entfernt werden; der Schütze wird mit Abzug von zwei Ringen bei Kugelwettbewerben und einer Scheibe bei Wurfscheibenwettbewerben bestraft (Grüne Karte). Die Waffe muss bei Kugelwettbewerben hinter dem Schützen geladen werden. Sofern vor dem Schützen eine geeignete Ablagefläche vorhanden ist, kann die Schießleitung das Laden vor dem Schützen gestatten. Das Einfüllen des Pulvers muss jedoch stets hinter dem Schützen erfolgen. Wird die Trommel des Revolvers in ausgebautem Zustand geladen, muss der gesamte Vorgang hinter dem Schützen erfolgen. Zum Einfüllen des Pulvers in den Lauf kann ein Laderohr verwendet werden. In den Wettbewerben „Perkussionsdienstgewehr“ und „Muskete“ darf dazu lediglich ein Trichter mit Laderohr und einer maximalen Gesamthöhe von 100 mm verwendet werden. Der Lauf darf vom ersten Probeschuss bis zum letzten Wettkampfschuss eines Schützen nicht gereinigt oder gewischt werden. 7.7.4.1 Sorgfaltspflicht Beim Laden ist darauf zu achten, dass kein Pulver verschüttet wird. Während des Schießens müssen die Zündmittel abgedeckt werden. Verschüttetes Pulver muss nach Beendigung des Wettkampfes vom Schützen entfernt werden. Keinesfalls darf eine Fehlladung auf den Boden des Standes oder der Schießanlage entleert werden. 7.7.4.2 Steinschloss-/Radschloss-/Luntenschlosswaffen Steinschlosswaffen dürfen nur bei offener Batterie und Hahn in Ruherast, Radschlosswaffen nur bei zurückgeklapptem Hahn geladen werden. Bei Luntenschlosswaffen darf die Lunte nur bei geschlossener Abdeckung der Zündladung angebracht werden. Der Lauf muss dabei in Richtung Geschossfang zeigen. Vor dem Anbringen an der Waffe sind glimmende Lunten in einem geeigneten unbrennbaren, belüfteten Behältnis zu verwahren. Sie sind gegen ein Wegfliegen von der Waffe nach dem Schuss um mehr als 50 cm zu sichern. 7.7.4.3 Perkussionsrevolver Im Wettbewerb „Perkussionsrevolver“ ist mit drei Ladevorgängen zu laden. Vor oder hinter dem Geschoss muss ein Abdichtmittel geladen werden. Das Abdichtmittel darf nicht aus einer undurchsichtigen Pulverflasche geladen werden. Transparente Pulverflaschen sind zulässig. Eine Ladehilfe für Perkussionsrevolver ist gestattet. 7.7.4.4 Doppelflinten Bei Doppelflinten darf je Wurfscheibe nur ein Lauf geladen werden.

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