Sportordnung des DSB

Regeln für das Schießen mit Vorderladerwaffen Teil 7; Seite 5 7 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 7.4.2.2.2 Kimmen Der Kimmenausschnitt muss dem der Originalwaffe entsprechen. Das Kimmenblatt darf in der Höhe und in der Anordnung des Kimmeneinschnitts verändert werden, soweit die Originalform erhalten bleibt. Zugelassen sind nur V- oder U-Kimmen. Bei der U-Kimme darf der Einschnitt höchstens so tief wie breit sein. Nicht zugelassen ist eine Rechteckkimme (ausgenommen hiervon sind Luntenschlosswaffen). Kimmen bei Musketen Militärische Steinschlossmusketen, die eine Kimme besitzen, dürfen nicht verwendet werden. Das Entfernen einer vorhandenen Kimme ist nicht zulässig. Militärische Steinschlossmusketen mit abnehmbarer Kimme (ohne Änderung der Waffe) können ohne Kimme verwendet werden. 7.4.2.2.3 Diopter Ein Diopter darf – soweit originalgetreu – in Höhe und Seite verstellbar sein. Die Verwendung von Irisblenden ist zulässig (z. B. Hadley-Scheibe). Eine Irisblende kann auch an einer Schießbrille angebracht sein. Wasserwaage Eine Wasserwaage oder eine Vorrichtung zur Kontrolle des Anschlags darf nur im Wettbewerb „Perkussionsfreigewehr“ verwendet werden. Wird die gleiche Waffe im Wettbewerb „Perkussionsgewehr“ verwendet, so dürfen obige Vorrichtungen nicht funktionsfähig sein. 7.5 Bekleidung Bei Wettkämpfen des Deutschen Schützenbundes ist das Tragen von Traditions- und Tarnkleidung oder Teilen davon nicht gestattet (s. Teil 0 Camouflage). 7.5.1 Spezielle Schießkleidung Es gelten, sofern in Teil 7 der SpO nicht anders bestimmt, die einschlägigen Regeln für Gewehr und Pistole (Teil 1 und 2 der SpO). Beim Schießen mit Vorderladerwaffen ist das Tragen eines Handschuhs an der Abzugshand gestattet, sofern er nicht das Handgelenk verdeckt und keine Stützfunktion hat. 7.6 Allgemeines zur Wettkampfdurchführung Ein Wettkampf darf nur mit einer Waffe geschossen werden (Ausnahme siehe 7.7.6.1).

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