Sportordnung des DSB

Regeln für das Schießen mit Vorderladerwaffen Teil 7; Seite 3 7 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 7.2.2 Ausrüstung des Schützen Beim Vorderladerschießen ist ein Augenschutz aus Sicherheitsgründen notwendig. Vgl. Sportordnung 0.2. Die Regel 0.5.3.2 ist nicht anzuwenden. Kontaktlinsen ersetzen keine Schutzbrille. Beim Vorderladerschießen ist stets ein Gehörschutz zu tragen. Der Schütze hat alle zum Laden der Waffe und zur Beseitigung von Störungen erforderlichen Utensilien und Werkzeuge mitzubringen. Es ist nicht gestattet, sich während des Wettkampfes von einem anderen Schützen Werkzeug oder andere Dinge auszuleihen oder sich zureichen zu lassen. 7.3 Schießstände Bei den Perkussionswettbewerben sollen zwischen den Schützenständen Seitenblenden angebracht sein. Bei den Steinschloss- und Luntenschlosswettbewerben müssen undurchlässige Seitenblenden vorhanden sein. Hinter den Schützen (vom Schießstand abgewandte Seite) müssen Ablageflächen vorhanden sein, auf denen die Schützen ihre Waffen laden und ihre Ladeutensilien ablegen können. Ablageständer im Gewehr- und Pistolenbereich sind nur als Abstellhilfen anzusehen. Beim Einfüllen des Pulvers und beim Laden dürfen Waffen auch in diesen Ständern nicht aus der Hand gelegt werden. 7.4 Waffen Übersicht: siehe Tabelle und Anhang Waffenkontrollblätter. 7.4.1 Abzugsgewicht Das Abzugsgewicht ist beliebig. Der Abzug darf nicht durch sein Eigengewicht oder durch eine Erschütterung auslösen. Waffen, die nur im eingestochenen Zustand gespannt werden können, sind nicht zugelassen. Eine Waffe muss eine funktionsfähige Laderast aufweisen, wenn das Original eine solche aufweist. 7.4.2 Waffen – Allgemeine Regeln Eine zusätzlich angebrachte Laufbeschwerung ist nicht gestattet. Änderungen an der Waffe, wie Ausfräsungen oder das Anbringen zusätzlicher Teile, sind nicht gestattet. Bei Flinten ist eine Schaftkappe aus Leder zulässig; sie darf jedoch nicht gepolstert sein. Der Nachweis der Erfordernisse nach dem Waffenrecht obliegt dem Schützen. 7.4.2.1 Schießriemen In den Vorderlader-Liegendwettbewerben und bei der Muskete darf ein Gewehrriemen (Trageriemen), der mit beiden Enden an der Waffe befestigt sein muss, verwendet werden. Er darf um den die Waffe haltenden Arm geschlungen werden. Eine Fixierung an der Bekleidung ist nicht gestattet. Der Abstand zwischen hinterer und vorderer Riemenbefestigung muss ≥ 20.3 cm betragen.

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