Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 53 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 6.7.9.3 Jeglicher Ausrüstungsgegenstand eines Wettkämpfers, der hinzugefügt oder abgeändert worden ist, um Entfernungsmessen oder Winkelmessen zu ermöglichen. Die normale Ausrüstung darf nicht ausdrücklich zu diesem Zweck verwendet werden. 6.7.9.4 Jegliche schriftliche Aufzeichnungen oder elektronische Speichermedien, die zum Berechnen von Winkeln und Entfernungen dienen können und über die normalen Visiereinstellungen (bei Disziplinen, in denen ein Visier erlaubt ist), das Regelwerk und die Notierung der eigenen laufenden Ergebnisse hinausgehen, sind verboten. Der Begriff „normale Visiereinstellungen“ bedeutet einen einzigen Referenzpunkt für jede Entfernung. Mehrere Markierungen zur Verwendung als mögliche Hilfe zur Entfernungsmessung sind nicht zulässig. 6.7.9.5 Jegliche elektronischen Hilfs- und Aufzeichnungsmittel sowie elektronische Kommunikationsgeräte, Walkman, MP3-Player und Ähnliches sowie Kopfhörer oder geräuschdämmender Ohrenschutz sind verboten. 6.7.9.6 Es darf kein Teil des Visiers verändert werden, um als Entfernungsmesser dienen zu können. 6.7.9.7 Das Visier darf nicht über mehrere Zielpunkte und „Peep-Eliminator“-Einrichtungen verfügen. 6.7.10 Technische Defekte Ein defekter Bogen darf ersetzt werden. Beim 3D-Schießen kann einem Schützen bis zu 30 Minuten Zeit gegeben werden, einen technischen Defekt zu beheben. Die anderen Schützen der Gruppe schießen ihre restlichen Pfeile dieser Passe und werten, bevor andere Gruppen überholen können. Wenn der Defekt innerhalb der Zeitgrenze behoben werden kann, darf der betroffene Schütze seine fehlenden Pfeile nachschießen. Seine Gruppe wartet und ordnet sich anschließend auf Weisung des Kampfrichters ein. Wird der Defekt später behoben, darf sich der Wettkämpfer seiner Gruppe wieder anschließen, er verliert jedoch die Pfeile, die seine Gruppe in der Zwischenzeit geschossen hat. Ist der Wettkämpfer aufgrund von gesundheitlichen Problemen, die nach Beginn des Schießens auftreten, nicht in der Lage, weiterzuschießen, finden die gleichen Bestimmungen Anwendung.

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