Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 52 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 6.7.8.5 Schusszettel Die Schusszettel werden vom Schreiber und vom Wettkämpfer unterschrieben, womit der Wettkämpfer den Wert jedes Pfeils und die Anzahl an 10-ern und 11-ern anerkennt. Der Schusszettel des Schreibers muss von einem anderen Wettkämpfer der gleichen Gruppe unterschrieben werden. Jede Scheibe hat zwei Schusszettel, von denen einer elektronisch sein kann. Im Falle von unterschiedlichen Pfeilwerten auf dem elektronischen und dem handschriftlich geführten Schusszettel gilt der handschriftlich geführte Schusszettel. Die Veranstalter sind nicht verpflichtet, Schusszettel ohne Unterschriften, Gesamtergebnis, Anzahl an 10-ern und 11-ern oder mit Rechenfehlern anzunehmen. Die Veranstalter oder Offiziellen sind nicht verpflichtet, die abgegebenen Schusszettel auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Sollten die Veranstalter oder die Offiziellen jedoch einen Fehler feststellen, korrigieren sie diesen Fehler und das Ergebnis gilt wie korrigiert. Sollten Unstimmigkeiten im Gesamtergebnis gefunden werden, so wird das niedrigste Gesamtergebnis als Endergebnis genommen. Am Ende des Turniers muss der Ausrichter eine vollständige Ergebnisliste veröffentlichen. 6.7.8.6 Ergebnisgleichheit Bei Ergebnisgleichheit wird die Platzierung in folgender Reihenfolge entschieden: n d urch die größere Anzahl an 11-ern; n d urch die größere Anzahl an 10-ern. Besteht dann noch immer Gleichheit, werden die Wettkämpfer als gleichrangig erklärt. 6.7.8.7 Ziele aus der Wertung nehmen Wird während des Wettkampfes die Position eines Abschusspflocks verändert, nachdem bereits Wettkämpfer auf das Ziel geschossen haben oder wird ein Ziel durch Witterungseinflüsse für einzelne Schützen unbeschießbar, so wird dieses Ziel (für die betroffene Wettkampfklasse) aus der Wertung genommen und das Gesamtergebnis wird als volle Runde gewertet. Bei einer Qualifikationsmeisterschaft (Kreis, Gau, Bezirk, Land) wird das aus der Wertung genommene Ziel nachgeschossen, und zwar von allen Schützen der betroffenen Wettkampfklasse auf ein Ziel mit der gleichen Entfernung und der gleichen Größe wie das aus der Wertung genommene Ziel. 6.7.9 Verbotene Ausrüstungsgegenstände 6.7.9.1 Ferngläser und Teleskope dürfen jederzeit verwendet werden. Es muss sich jedoch um Standardferngläser ohne Skalen auf den Linsen oder irgendeine andere eingebaute Vorrichtung zum Schätzen oder Messen der Entfernung handeln. 6.7.9.2 Jeglicher Entfernungsmesser oder Hilfsmittel zum Entfernungsschätzen oder Winkelmessen, die nicht durch die Regeln bezüglich der Ausrüstung des Schützen abgedeckt sind, ist verboten.

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