Allgemein gültige Regeln für alle Disziplinen Teil 0; Seite 14 0 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2026 0.5 Waffen, Munition und Ausrüstung Über die Zulassung von Waffen, Munition und Ausrüstung entscheidet die technische Kommission des DSB. Elektronische Zielerkennung sowie die Koppelung mit dem Abzugssystem sind verboten. 0.5.1 Waffen Auf jeder Waffe müssen in Deutschland gültige Beschusszeichen nach gesetzlichen Vorschriften vorhanden sein. Ausgenommen sind Feuerwaffen (§ 4 Beschussgesetz), 1. die vor dem 01.01.1891 hergestellt und nicht verändert worden sind, 2. vorübergehend nach § 32 Abs. 1 S. 1 Waffengesetz in den Geltungsbereich dieses Gesetzes mitgenommen werden oder 3. das Beschusszeichen eines Staates tragen, mit dem die gegenseitige Anerkennung der Beschusszeichen vereinbart ist (Belgien, Chile, Frankreich, Italien, früheres Jugoslawien, Österreich, Spanien, frühere Tschechoslowakei, Ungarn und Großbritannien). Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen (§ 6 Abs. 1 AWaffV): 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge; 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt, b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (sog. Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; 3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. 0.5.1.1 10 m Luftgewehr und 10 m Luftpistole Zugelassen sind Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruckwaffen mit einer Geschossenergie bis 7,5 Joule. Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche bzw. Druckgaskartusche allein verantwortlich. Druckluftkartuschen bzw. Druckgaskartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. 0.5.2 Munition Spezialmunition wie Leuchtspur-, Brandmunition usw. ist verboten. 0.5.3 Zubehör Sportwaffen, Behelfe, Ausrüstung, Zubehör usw., die in diesen Regeln nicht erwähnt sind, jedoch einen persönlichen Vorteil gegenüber anderen verschaffen können oder gegen den Sinn dieser Regeln und Bestimmungen verstoßen, sind nicht erlaubt. 0.5.3.1 Zielhilfsmittel (Ausnahmen in den Fachteilen sind zu beachten) Die Verwendung einer optischen Korrekturlinse (Astigmatismusausgleich) ist gestattet. Farbgläser dürfen verwendet werden. Eine (1) optische vergrößernde Hilfe darf entweder im/ am Diopter oder im Korntunnel angebracht sein. Die Verwendung einer Schießbrille ist gestattet.
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