Sportordnung des DSB

Regeln für das Bogenschießen Teil 6; Seite 49 6 Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, Stand 01.01.2024 6.7.8 Durchführung des Schießens 6.7.8.1 Verhaltensregeln Der Schütze hat eine Schießposition hinter einer Linie einzunehmen, die parallel zum Ziel durch seinen Abschusspflock verläuft. Der Wettkämpfer kann unter Berücksichtigung des Geländes bis zu etwa 1 m Entfernung in beliebiger Richtung neben oder hinter dem Abschusspflock stehen oder knien. Unter außergewöhnlichen Bedingungen kann ein Kampfrichter erlauben, von außerhalb dieses Bereichs zu schießen. Schützen, die warten müssen, bis sie an der Reihe sind, müssen sich mit deutlichem Abstand hinter den Schützen befinden, die gerade schießen. Wenn es der Platz erlaubt, dürfen auch mehr als zwei Schützen gleichzeitig schießen. Kein Schütze darf zum Ziel vorgehen, bevor nicht alle Schützen der Gruppe mit dem Schießen fertig sind, es sei denn, er wird vom Kampfrichter dazu aufgefordert. Unter keinen Umständen darf ein Pfeil noch einmal geschossen werden. Kein Schütze, Trainer oder Betreuer darf während des Turniers einem anderen Schützen die Entfernungen des Kurses mit unbekannten Entfernungen weitergeben. Bei Zielen mit starker Blendwirkung durch die Sonne können andere Mitglieder der Gruppe mittels einer Max. DIN A4 großen Blende für Abschirmung sorgen. Das Rauchen (auch E-Zigaretten) im Parcours ist streng verboten. Mobiltelefone dürfen ausgeschaltet im Parcours mitgeführt werden, um im medizinischen Notfall Hilfe zu holen. Schützen, die das Mobiltelefon im Parcours benutzen, ohne dass ein medizinischer Notfall vorliegt, werden disqualifiziert. Es ist nicht zulässig, dass ein Wettkämpfer sich in Richtung Abschusspflock bewegt und kurz vor dem Abschusspflock stehen bleibt, um die Entfernung zu schätzen, bevor er schießt. Nach Abgabe der Wertungsschüsse muss der Pflock unverzüglich verlassen werden. Sollte ein Ziel unverhältnismäßig abgenutzt oder anderweitig beschädigt sein, kann sich ein Wettkämpfer oder sein Mannschaftsleiter an die Kampfrichter wenden, damit der schadhafte Gegenstand ersetzt oder repariert wird. 6.7.8.2 Schießfolge Wenn möglich, sollen die Schützen in Vierergruppen eingeteilt werden, aber mindestens zu dritt und höchstens zu sechst. Es können zusätzliche Vierergruppen eingeteilt werden. Die Schützen müssen Startnummern tragen und es müssen ihnen Scheiben sowie Schießpositionen zugeteilt werden, aus denen sich die Reihenfolge des Schießens in jeder Gruppe ergibt (1A, 1B, 1C, 1D, 2A, 2B, 2C, 2D usw.). Jede Gruppe muss in Abteilungen schießen, die wie folgt wechseln: in einer normalen Vierergruppe schießen zwei Schützen gemeinsam, jeder von je einer Seite des Abschusspflocks, AB –CD, CD –AB, AB –CD usw.; wenn drei Schützen in einer Gruppe sind: AB –C, C –AB, AB –C usw. Ein Einzelschütze schießt immer von der linken Seite des Pflocks auf das entsprechende Ziel.

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